Seit dem 01.10.2024 können Krankenkassen offiziell Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V abrechnen. Zwar wurden die jährlichen Einsparungspotenziale durch finale Anpassungen des BMG gegenüber den ursprünglichen Erwartungen stark eingeschränkt, dennoch ist der Kombinationsabschlag in Zeiten finanzieller Engpässe eine unverzichtbare Möglichkeit, zusätzliche Einsparungen zu generieren.
Um den angeschlossenen Krankenkassen die Rabatte schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können, hat die GWQ gemeinsam mit der GIPAM GmbH ein spezielles Analysetool entwickelt. Zudem wurden verschiedene Szenarien zur Berechnung des Kombinationsabschlags nach Anlage 12a der Arzneimittel-Richtlinie abgebildet.
Durch die frühzeitige Entwicklung geeigneter Instrumente konnte die GWQ bereits zum Jahresbeginn Kombinationsabschläge für angeschlossene Krankenkassen abrechnen. Somit profitieren die GWQ-Kunden als erste Krankenkassen von den Einsparungen.
Die Berechnung der kombinationsrelevanten Verordnungen ist herausfordernd, analytisch aber gut machbar. Dabei üben spezifische Festlegungen vieler Parameter einen erheblichen Einfluss auf mögliche Einsparungen aus. Vorteile ergeben sich für alle Krankenkassen, die auf eine entsprechende Expertise zugreifen können.
Für Fragen zu GWQ-Leistungen im Arzneimittel-Bereich wenden Sie sich bitte direkt an Dr. Barthold Deiters; barthold.deiters@gwq-serviceplus.de.