Ausgabe 02/2023 | Aussetzung Festbeträge: GWQ reagiert schnell mit Preisfreeze


Nachdem das Bundeskabinett jüngst den Entwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln beschlossen hat (ALBVVG), wollen wir im Folgenden auf einen Vorboten dieses Gesetzes eingehen.

Im Januar dieses Jahres hatte der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine zeitweilige Aussetzung der Festbeträge von Antibiotika sowie ibuprofen- oder paracetamolhaltigen Arzneimitteln beschlossen. Damit wollte der Gesetzgeber kurzfristig für Entlastung der angespannten Versorgungssituation bei vornehmlich bei Kindern eingesetzten Arzneimitteln sorgen. Betroffen waren zehn Festbetragsgruppen, die Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und Antibiotika in Zäpfchen- bzw. flüssiger Darreichungsform enthalten. Den pharmazeutischen Unternehmen sollte dadurch die Möglichkeit gegeben werden kurzfristige Preiserhöhungen durchzuführen, um mutmaßlich gestiegene Kosten zu kompensieren.

Auch wenn die GWQ die Effektivität dieser Maßnahme bereits im Vorfeld als einigermaßen gering eingeschätzt hatte (was sich bewahrheitet hat, nur für ca. ein Viertel der betroffenen Pharmazentralnummern wurden die Preise angehoben), wollte die GWQ den politischen Willen dieses Vorhabens nicht konterkarieren. Denn, damit nachträgliche Preiserhöhungen seitens der Hersteller nicht zum Nachteil unserer Versicherten führen, sehen unsere Verträge üblicherweise vor, dass bei nachträglicher Erhöhung des Herstellerabgabepreises ein zusätzlicher Rabatt in Höhe der entstandenen Preisdifferenz zwischen ursprünglichen und neuem Herstellerabgabepreises zu leisten ist. Daher haben wir unseren Rabattpartnern angeboten, für die Geltungsdauer der Aussetzung der Festbeträge, die Rabattberechnung auf Basis des Preisstandes zum 15.01.2023 durchzuführen, wodurch sich eine Preiserhöhung ab dem 01.02.2023 faktisch nicht auf die Rabattberechnung auswirken würde.

Nun stellen wir fest: Tatsächlich wurde von unserem Angebot nur in sehr überschaubaren Maße Gebrauch gemacht. Gespräche mit unseren Partnern aus der pharmazeutischen Industrie haben außerdem gezeigt, dass solcherlei kurzfristige und zeitlich begrenzte politische Maßnahmen als eher unwirksam erachtet werden. Laut den Vertragspartnern in der Pharmaindustrie war die GWQ mit so einer schnellen und flexiblen Lösung allein am Markt, um die offenkundige negative Interdependenz zwischen Aufhebung von Festbeträgen und Rabattverträgen aufzulösen.

Für Fragen zu GWQ-Leistungen im Arzneimittel-Bereich wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Dr. Barthold Deiters; barthold.deiters@gwq-serviceplus.de.


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