Ausgabe 06/2022 | Lieferengpässe: Anteil nicht verfügbarer Arzneimittel mit Rabattvertrag relativ konstant


Die Preissteigerungen bei Energie, Logistik, Verpackungsmaterialien, Alufolien, Kunststoffen sowie Wirkstoffen haben in den vergangenen Monaten weltweit zu Lieferengpässen in der pharmazeutischen Industrie geführt. Auch in Deutschland konnten einige Produkte nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Betroffen sind u. a. Fiebersäfte, Antibiotika oder auch Protonenpumpenhemmer wie Pantoprazol.

Problemfall Fiebersäfte für Kinder

Ein besonderes prominentes Beispiel sind Fiebersäfte für Kinder. Hier kam es vermehrt zu Versorgungsengpässen. Eine Ursache kann in den relativ niedrigen Festbeträgen gesehen werden. Für eine 100ml Flasche (Wirkstärke 20mg Ibuprofen pro ml) erhält ein pharmazeutisches Unternehmen derzeit 3,43 Euro.

Die Marktdaten aus 5.000 Apotheken für Ibuprofen-Säfte legen dies nahe. Die Lagerhaltung in den Apotheken ist von knapp 1,7 Millionen Packungen auf zum Teil nur noch 0,5 Millionen Packungen abgeschmolzen. Dieser Prozess hat bereits 2021 begonnen. Trotz Verschlimmerung in diesem Jahr wurden die Lagerkapazitäten nicht wieder durch höhere Einkäufe gefüllt.

Rabattverträge fördern konstante Versorgung

Im Bereich der Rabattverträge ist der Anteil der nicht verfügbaren Arzneimittel über das letzte Jahr hingegen relativ konstant geblieben. Die Quote lag im September bei GWQ-Verträgen bei 1,94 Prozent. Für die Gesamt-GKV liegt die Quote mit 2,42 Prozent etwas höher. Von 700 Millionen Packungen wurden insgesamt 403 Millionen rabattiert abgegeben. Diese Werte lassen erkennen, dass Rabattverträge keine ursächlichen Effekte auf die negative Liefersituation haben.

GWQ-Empfehlung für mehr Versorgungssicherheit

Um den aktuellen Entwicklungen entgegenzuwirken, arbeitet das BMG derzeit am Entwurf für ein sogenanntes „Generikagesetz“. Aus Sicht der GWQ sind insbesondere folgende drei Maßnahmen geeignet, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen:

  1. Inflationsausgleich bei Festbeträgen (analog zum Preismoratorium)
  2. Mehrfachzuschläge in Ausschreibungen (soweit möglich)
  3. Diversifizierung bei der Wirkstoffherstellung im Rahmen der Mehrfachvergabe (Zuschlag A an Hersteller in Produktionsstätte A, Zuschlag B an Hersteller in Produktionsstätte B)

Gegebenenfalls kann damit auch die Förderung der Produktion in Europa, insbesondere über eine Diversifizierung der Produktionsstätten abgebildet werden.

Grundsätzlich funktioniert das Rabattvertragssystem aber sehr gut und sichert systemisch eine hohe Versorgungssicherheit, indem Unternehmen eine solide Planungssicherheit sowie Auflagen (z. B. Bevorratung) erhalten, die es ohne Rabattverträge nicht gäbe.


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