Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Erenumab, dem Wirkstoff des Migräneprophylaxe-Präparates Aimovig® von Novartis, bescheinigte der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) dem Präparat einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Neue Situation
In der Folge ist nun für Erenumab eine Kostenerstattung auch ohne Vortherapie möglich.
Für die Migränepräparate Ajovy®, Aimovig® und Emgality® wurde eine Praxisbesonderheit nach § 130b SGB V verhandelt, sodass eine für den Arzt budgetneutrale Verordnung möglich ist.
In der Preisverhandlung mit dem GKV-SV wurde zudem ein um rund 40 Prozent günstigerer Erstattungsbetrag (EB) für Erenumab (Aimovig®) verhandelt.
Dadurch ist nun das gesamte Preisgefüge der Migräneantikörper verändert. Die weiteren Wirkstoffvertreter stehen stark unter Druck, um neben den Verordnungsvorteilen des Marktführers nun nicht auch noch wirtschaftlich schlechter abzuschneiden.
Ein weiterer positiver Effekt für Novartis resultiert aus der Verankerung des neuen Erstattungsbetrag im Therapiealgorithmus für Aimovig® in der überarbeiteten S1-Therapieleitlinie zur Migräneprophylaxe.
Ergebnisse der GWQ-Verhandlungen
Um das veränderte Marktgefüge selektivvertraglich abzufangen, ist die GWQ mit den pharmazeutischen Herstellern in weitere Rabattvertragsverhandlungen gegangen.
Der Rabattvertrag mit Novartis wurde um weitere zwei Jahre verlängert.
Hingegen verfolgt die Firma Lilly eine andere Strategie und kündigte GKV-weit die Rabattverträge zu Emgality® zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Auch mit TEVA stand die GWQ im Austausch, die Gespräche hierzu dauern noch an.
Konsequenzen für Krankenkassen
Für die Krankenkassen bedeutet dies, dass die Fortsetzung des Rabattvertrages zu einer absolut individuellen und strategischen Entscheidung geworden ist.