Der aktuelle Sonderbericht zum Tätigkeitsbericht 2021 des BAS zeichnet ein sehr schlechtes Bild der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen und stellt das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in Frage. Demnach hätten die Krankenkassen zu wenig Hilfsmittelverträge abgeschlossen und scheinen „mit dem sich aus dem HHVG ergebenden Auftrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden bundesweiten Hilfsmittelversorgung“ überfordert. Zudem gäbe es keine Transparenz über die vorhandenen Versorgungsangebote und auch beim Qualitätscontrolling bestünde Handlungsbedarf.
Versorgungsrelevanz und Versorgungsart bei BAS-Auswertung unberücksichtigt
Viele GWQ-Kundenkassen wurden seit Juni 2020 vom BAS geprüft und haben ihre Verträge und Vertragspartner nach Produktarten mit Unterstützung der GWQ an das BAS gemeldet.
Die kassenindividuellen Rückmeldungen des BAS attestieren eine Vertrags-Abdeckungsquote der GWQ-Kassen zwischen 50 und 80 Prozent. Die BAS-Auswertung berücksichtigt dabei jedoch nicht die Versorgungsrelevanz der Hilfsmittelversorgungen.
Auch die Versorgungsart – z. B. Versandgeschäft - wurde bei der Versorgungsabdeckung nicht berücksichtigt.
GWQ-Analyse kann BAS-Feststellung nicht bestätigen
Die GWQ hat eine Analyse zur Versorgungabdeckung durchgeführt. Die Ergebnisse der Auswertung der Abrechnungsdaten zeigen, dass 93 Prozent der Hilfsmittelversorgungen über einen GWQ-Vertrag versorgt werden konnten. Somit kann die Feststellung des BAS, dass „sich das neue wettbewerbsorientierte Vertragsmodell daher nicht bewährt“ habe, nicht bestätigt werden.
BKK-weiter Faktencheck
Der BKK Dachverband hat mit Unterstützung der GWQ, spectrumK, BKK LVen und einzelnen BKKen einen Faktencheck erstellt und veröffentlicht. Das Papier belegt, dass die Patienten in Deutschland nach dem bestehenden wettbewerbsbasierten Vertragsmodell auf eine sehr gute, innovative Versorgung mit Hilfsmitteln vertrauen können.