Ausgabe 02/2025 | Versichertenbefragung: Hohe Zufriedenheit mit Service und Produkten bei Stoma-Versorgung


92 Prozent der Versicherten sind mit dem Gesamtservice des von ihnen gewählten Leistungserbringers (Kundenbetreuung und eingesetztes Personal) sehr oder ziemlich zufrieden. Auch die Zufriedenheit mit den eingesetzten Stomaartikeln ist ähnlich hoch. Insgesamt 86 Prozent der Teilnehmenden sagten, dass sie ziemlich zufrieden bzw. sehr zufrieden mit der Qualität ihres Produkts (Tragekomfort, Sicherheit, Materialqualität) sind.

Das sind Ergebnisse einer aktuellen Versichertenbefragung zur Versorgung mit Stomaartikeln. Die Befragung wurde vom Team Hilfsmittel der GWQ von Anfang November bis Anfang Dezember 2024 durchgeführt.

Was sind Stomaartikel?

Stomaartikel sind Produkte, die bei chirurgisch durch die Bauchwand angelegten künstlichen Körperöffnungen des Darms (Enterostoma) oder der harnableitenden Organe (Urostoma) erforderlich werden. Sie dienen der Aufnahme von Stuhlgang oder Urin. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten handelt es sich um einen Versorgungsbereich, der mit erheblichen physischen und psychischen Belastungen verbunden ist.

Was war Gegenstand der Befragung?

Mit der Versichertenbefragung sollte ermittelt werden, ob die vertraglich definierten Qualitätsstandards von den Leistungserbringer:innen eingehalten werden und wie zufrieden die Patientinnen und Patienten mit dem Versorgungsablauf sind. Neben allgemeinen Angaben zur Person (Geschlecht, Alter, etc.) und der Versorgung (Leistungserbringer:in, Auswahl des Leistungserbringers, etc.) wurden entsprechende Fragen zur Zufriedenheit der Versicherten mit der Dienstleistung und der Beratung des Leistungserbringers und zur Produktqualität gestellt.

Wie viele Krankenkassen waren an der Befragung beteiligt?

Insgesamt haben 21 Betriebs- und Innungskrankenkassen mit insgesamt rd. 4 Mio. Versicherten an der Befragung teilgenommen. 3.600 Patientinnen und Patienten wurden gezielt angeschrieben. An der Befragung haben letztlich über 1.000 Patient:innen.

Wie geht es weiter?

Die Ergebnisse wurden mit den teilnehmenden Betriebs- und Innungskrankassen Anfang April besprochen. Dabei wurden gezielte Maßnahmen, die einzelne Leistungserbringer:innen betreffen, abgeleitet. So werden zum Beispiel Leistungserbringer:innen, von denen beim Erstgespräch keine Stomatherapeutin bzw. kein Stomatherapeut anwesend waren, nochmals schriftlich auf die vertraglichen Verpflichtungen hingewiesen, ebenso Leistungserbringer:innen, die nicht die verordnete Menge geliefert haben und dies damit begründeten, dass die Krankenkassen nicht mehr Produkte bezahlen. Darüber hinaus werden Krankenkassen im Bedarfsfall von den Versicherten Mehrkostenerklärungen anfordern.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Doro Bitters, Team Lead Hilfsmittel.


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