11/15 | Praxistaugliches Fachwissen: GWQ-Inhouse-Schulungen zur Arzneimittelversorgung

Das GWQ-Arzneimittelmanagement gehört aufgrund seiner Erfahrung und Fachexpertise zu den ersten Adressen für Fragen rund um die Arzneimittelversorgung.
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11/15 | Patentarzneimittel: Neue Rabattverträge zu Arzneien mit stark steigenden Umsätzen

Durch den Abschluss von Rabattverträgen zu zwei patentgeschützten Arzneimitteln mit absehbar steigenden Verordnungszahlen verbessert die GWQ die Wirtschaftlichkeit der Versorgung von Versicherten mit Psoriasis und Multipler Sklerose.
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11/15 | Schnelle Vertragsumsetzungen bei patentgeschützten Wirkstoffen durch Open-house-Verträge

Im Rahmen der 4. Vergaberunde ist es der GWQ gelungen, über das Zulassungsmodell (sog. Open-house-Verträge) für zwei Arzneimittel mit hohen Verordnungszahlen wirtschaftlich verbesserte Konditionen für die Kundenkassen rasch zu erzielen.
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11/15 | SeGel-Controllingbericht 2014 zeigt: Erfolge sind bereits nach einem Jahr messbar

SeGel lohnt sich für Patienten wie für Krankenkassen.
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11/15 | BVA gibt grünes Licht für den SeGel-Vertrag

Das BVA hat für den Anfang dieses Jahres novellierten SeGel-Vertrag endgültig grünes Licht gegeben.
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11/15 | Kassenzirkel liefert neue Einblicke zu den Möglichkeiten der HzV

Die HzV ist „work in progress“, ein Leistungsbereich, der ständig weiter entwickelt wird und dessen Prozesse kontinuierlich optimiert werden.
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11/15 | GWQ wird als Mitglied des BiM den Aufbau E-Health-gestützter Versorgungskonzepte fördern

Zum 1. Oktober ist die GWQ ServicePlus AG als förderndes Mitglied dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) beigetreten.
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11/15 | Regionalkonferenzen zu „Psychischen Erkrankungen“ – GWQ, Kassen und Vertrags-partner auf gemeinsamen Kurs

Auf drei Regionalkonferenzen hat die GWQ in den letzten Wochen „Psychische Erkrankungen – Herausforderungen für Krankenkassen und Leistungserbringer“ zum Thema gemacht.
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11/15 | GWQ-Symposium: Einsatz von AMNOG-Präparaten variiert regional und zwischen den Kassenarten

Durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) werden Arzneimittelpreise tatsächlich auf Grundlage ihres Zusatznutzens festgelegt und so der Markteintritt von Scheininnovationen erschwert.
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