04/2020 | Preistransparenz und schlankere Verträge zur nicht-apparativen Kompressionstherapie


Zum 1. Oktober traten die neuen GWQ-Verträge zur Versorgung mit nicht-apparativen Kompressionstherapien (Produktgruppe 17) in Kraft. Die nach langen, aber konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV-OT) vereinbarten Regelungen überzeugen durch transparente Leistungsbeschreibungen und Vergütungen, die auf Grundlage einer plausiblen Darstellung der Kostenstrukturen der Vertragspartner vereinbart wurden. Damit ist die professionelle und qualitative Versorgung von über 10 Mio. Versicherten aus 51 Betriebskrankenkassen auf dem Stand gemäß aller aktuellen gesetzlichen Anforderungen gesichert.

In die schlanke und übersichtliche Vertragsstruktur ist die Fortschreibung der PG 17 schon eingeflossen. Alle Regelungen wurden auf Basis des aktuellen Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes getroffen. Daher sind sowohl die Vorgaben des HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) wie Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und der Medical Device Regulation (MDR) umgesetzt. Die stundenbezogenen Verrechnungssätze werden bis 2022 in zwei Preisstaffeln angepasst.

Die von den Hilfsmittelexperten der GWQ mit dem BIV-OT in harten aber fairen Verhandlungen erreichten Ergebnisse sind die Voraussetzung für eine gute und versichertenorientierte Organisation der zum Teil komplexen Versorgungen in der Kompressionstherapie.


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