03/17 | TeleArzt "praktiziert" jetzt: Vertrag ist in NRW, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz gestartet

Nach gut zwei Jahren ist es geschafft: Seit dem 1. Juli 2017 verbessert der TeleArzt die hausärztliche Versorgung von chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten Versicherten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Mit dem Vertrag TeleArzt beweist die GWQ, wie Problembereiche der Versorgung durch telemedizinische Möglichkeiten auf breiter Ebene angegangen werden können. Nebenbei wurde auch erkennbar, wie langwierig die Arbeit an solchen Lösungen unter den heutigen Bedingungen ist.

Die Idee zum TeleArzt kam dem Hausarzt Thomas Aßmann im Bergischen Land angesichts der Tatsache, dass er bei Hausbesuchen deutlich mehr Zeit auf der Straße verbrachte als bei den Patienten. Die GWQ erkannte das Potenzial dieser Idee und entwickelte gemeinsam mit Dr. Aßmann und der TeleArzt GmbH ein Vertragskonzept, das auf den Einsatz besonders qualifizierten nicht-ärztlichen Personals und digitaler Technologien basiert. Dadurch wird die hausärztliche Kapazität für Hausbesuche – sowohl im ländlichen als auch im innerstädtischen Bereich – spürbar erhöht, während der Hausarzt zugleich mehr Zeit für Behandlungen in seiner Praxis hat.

Im Rahmen des TeleArzt-Vertrags werden speziell geschulte „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis“ (Tele-VERAH) mit einem Telemedizin-Rucksack ausgestattet, in dem sich unter anderem ein 3-Kanal-EKG, ein Pulsoximeter und ein Spirometer befinden. So können beim Hausbesuch Vitaldaten gemessen und direkt in die Praxis zum betreuenden Hausarzt gesendet werden. Wichtig: Der Arzt kann sich bei Bedarf über Videotelefonie zuschalten bzw. wird von der Tele-VERAH zu Rat gezogen. Die Verantwortung für sämtliche Maßnahmen liegt ausschließlich beim betreuenden Hausarzt.

Um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten, werden diese verschlüsselt übertragen und erst beim Hausarzt entschlüsselt sowie ausschließlich bei ihm gespeichert. Er hat den alleinigen Datenzugriff und die ihm vorliegenden Daten unterliegen, wie sämtliche Patientendaten, der ärztlichen Schweigepflicht. Die Datensicherheitsstandards werden durch eine eigenständige Auditierung etabliert, unterhalten und nach dem Stand der Technik kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Versicherten folgender Kassen können bereits jetzt schon die Vorteile des GWQ-Vertrags genießen:

  • BIG direkt gesund
  • Bertelsmann BKK
  • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
  • Daimler BKK
  • Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg

Ab dem 01. Januar 2018 werden auch die Versicherten der Bosch BKK in Bayern über den TeleArzt-Vertrag der GWQ versorgt.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie auch unter www.tele-arzt.com


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