11/15 | GWQ-Symposium: Einsatz von AMNOG-Präparaten variiert regional und zwischen den Kassenarten

Durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) werden Arzneimittelpreise tatsächlich auf Grundlage ihres Zusatznutzens festgelegt und so der Markteintritt von Scheininnovationen erschwert. Allerdings schlägt sich das noch nicht ausreichend in der Versorgungspraxis nieder, auch der weitere Anstieg der Arzneimittelausgaben wird durch das Gesetz nicht gebremst. Das sind die aus Sicht von Krankenkassen und Versicherten wichtigsten Erkenntnisse des 6. Berliner Symposiums der GWQ, das sich Anfang November mit den Ergebnissen und Perspektiven des AMNOG befasst hat.

Vor über 130 Gästen beschrieben Vertreter der Kasseninteressen, der Wissenschaft, der Industrie und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), welche Erfahrungen sie in den fast fünf Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben und welchen Änderungsbedarf sie sehen. Einmal mehr war es der GWQ gelungen, eine hochkarätige Expertenrunde zusammen zu stellen. Dr. Gertrud Demmler, Aufsichtsratsvorsitzende der GWQ, und GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen präsentierten Daten und Erkenntnisse der Krankenkassen, dazu waren der G-BA Vorsitzende Prof. Josef Hecken, Dr. Antje Haas als Arzneimittelexpertin des GKV-Spitzenverbands, Dr. Matthias Suermondt von der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Wolfgang Greiner der Einladung der GWQ gefolgt.

Bislang, so Dr. Demmler in ihrer Begrüßungsansprache, sei es noch nicht so, dass Patienten die Arzneimittel erhielten, die für sie mit dem besten Zusatznutzen verbunden sind. Dr. Thormählen belegte diese These mit Datenanalysen der GWQ zur Versorgungspraxis. Die belegen, dass es deutliche, aber rational nicht zu erklärende Unterschiede bei Verordnungszahlen neuer Medikamente gibt. So werden im Süden der Republik AMNOG-bewertete Präparate über alle Kassenarten hinweg deutlich häufiger eingesetzt, als in den nördlichen Bundesländern. Neben diesen regionalen Unterschieden gibt es aber auch messbare Unterschiede bei den Verordnungsquoten der Kassenarten. Die sind besonders auffällig, wenn man den Einsatz von Präparaten ohne Zusatznutzen betrachtet: Sie werden AOK-Versicherten unterdurchschnittlich oft verordnet, BKK/IKK und VDEK-Versicherten aber weit häufiger als im Bundesdurchschnitt.

Die Preisbildung, auch das zeigte das Symposium, wird weiterhin durch die Rolle Deutschlands als europäischer Referenzmarkt erschwert. Das führt de facto zu einer Benachteiligung der deutschen Kostenträger. In Deutschland wird pro Wirkstoff nur ein Preis festgesetzt, der auch für Subpopulationen erstattet wird, bei denen ein geringerer oder kein Zusatznutzen festgestellt wurde. Dagegen werden in anderen Ländern nur Verordnungen für definierte Patientengruppen erstattet – und das zu Preisen, die oft geheim gehaltene Rabatte beinhalten. Lösungsmöglichkeiten, so die Diskussion auf dem Symposium, wären die vom GKV-Spitzenverband präferierte „nutzenorientierte Erstattung“ oder Selektivverträge einzelner Kassen bzw. Dienstleister wie der GWQ, die auf Basis des § 130c SGB V entsprechende Rabatte sicherstellen.

Der aus Sicht von Kassen und Versicherten problematische Marktrückzug von Medikamenten, die Hersteller nicht zu aus ihrer Sicht ausreichenden Preisen verkaufen dürfen, ist nach Meinung des Industrievertreters eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Verursacht werde die Situation durch den Zwang, neue Mittel mit der jeweils günstigsten Therapiealternative zu vergleichen. Diese Position konnte Prof. Hecken nachvollziehen, aus seiner Sicht wäre hier eine Neuregelung sinnvoll.

Die immer wieder geforderte Aufnahme des Bestandsmarkts in die Nutzenbewertung hat, so die Diskussion, keine realistische Chance auf Verwirklichung. Das Problem wird allerdings im Laufe der Zeit auch seine Bedeutung verlieren, da immer mehr innovative Arzneien die alten Produkte verdrängen. Auch eine rückwirkende Geltung der im AMNOG-Verfahren verhandelten Preise bis zum Tag der Zulassung ist angesichts der Experten-Aussagen auf dem Symposium nicht zu erwarten. Damit sei eine zu große kalkulatorische Unsicherheit für die Hersteller verbunden.

Die Kritik der pharmazeutischen Hersteller an den vermeintlich zu scharfen oder nicht praktikablen Kriterien für die Beurteilung neuer Arzneien des IQWiG teilte der G-BA Vorsitzende nicht. Die Ergebnisse des Instituts seien aus wissenschaftlicher Sicht korrekt, der G-BA trage dafür Sorge, dass die IQWiG-Ergebnisse im Sinne der Patienten zu praxisgerechten Entscheidungen führe.


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