Das BVA hat für den Anfang dieses Jahres novellierten SeGel-Vertrag endgültig grünes Licht gegeben. Am 29. Juli wurde der aufsichtsrechtliche Dialog mit der Behörde förmlich und erfolgreich abgeschlossen.
Notwendig wurde dieser Dialog aufgrund der Vorlagepflicht von Selektivverträgen im Jahr 2012. Der Weg zur Genehmigung durch das BVA wurde von einem intensiven schriftlichen und persönlichen Austausch zwischen GWQ und Aufsicht begleitet. Positiv an diesem Prozess aus Sicht der GWQ: Sie wurde als kompetenter Gesprächspartner anerkannt, dessen zielorientierten Lösungsvorschläge auf offene Ohren stießen. Die GWQ ist zuversichtlich, dass auch bei anderen Selektivverträgen über einen engen Austausch miteinander tragfähige Lösungen gefunden werden.
Die GWQ verspricht sich von der nun auch formalen Rechtssicherheit den Beitritt weiterer Kassen zum Vertrag. Denn dass SeGel sowohl im Sinne der Teilnehmer wie der Krankenkassen die richtigen Akzente setzt, hat der Controlling-Bericht für 2014 belegt.