11/14 | Zwischenbilanz Schlafapnoe: Stolze Zahlen und Stopp für vermeintlich laute Geräte

Drei Monate nach Inkrafttreten der GWQ-Verträge zur Versorgung von Versicherten mit Schlafapnoe-Geräten hat das GWQ-Hilfsmittelteam eine erste Zwischenbilanz gezogen. Mit der Ausschreibung der Geräteversorgung für diesen Bereich hatte die GWQ Neuland betreten, deshalb ging es nicht zuletzt darum, während der Einführungsphase erkennbare Schwächen bei der Umsetzung der Verträge zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen.

Bislang wurden rund 8.000 Versicherte von 14 teilnehmenden Krankenkassen über die Verträge versorgt. Bei rund 25 Prozent bzw. 2.000 der Versicherten handelte es sich um eine Neuversorgung, 75 Prozent bzw. ca. 6.000 Versicherte wurden mit einem neuen Schlafapnoe-Therapiegerät ausgestattet, weil die Versorgungszeit für das zuvor genutzte Hilfsmittel abgelaufen war.

Der größte Teil der Versorgungen wurde schnell und in der geforderten Qualität erbracht. Daneben wurden einige Schwachstellen identifiziert, die zum Teil schon erfolgreich ausgeräumt werden konnten. Dazu gehört die Reaktion auf Patienten, die bei Geräten eines Herstellers zu laute Betriebsgeräusche monierten. Mit den Vertragspartnern wurde deshalb vereinbart, diese Geräte nicht mehr einzusetzen.

Als typisches „Einführungsproblem“ sehen die GWQ-Experten die Überschreitung der vertraglich festgeschriebenen Lieferfrist von zwei Tagen nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Diese Frist wurde aufgrund der hohen Zahl der Versorgung von Vertragsbeginn an bei insgesamt 15 Prozent der Fälle nicht eingehalten. Mittlerweile geht diese Zahl deutlich zurück. Gemeinsam mit den Vertragspartnern legen GWQ und Krankenkassen derzeit weitere Maßnahmen fest, um solche Verzögerungen zeitnah ganz auszuschließen.

Die Erfahrungen aus den ersten drei Monaten zeigen außerdem, wie eingefahren die bisherigen Versorgungswege waren: Weil die großen Lieferanten Repräsentanzen im direkten Umfeld der Schlaflabore betreiben, waren sie bislang fast zwangsläufig erste Anlaufstelle für die Versicherten. Dieser Automatismus wird für die Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen nun durch das Ausschreibungsergebnis aufgehoben. Das sorgt naturgemäß für Verärgerung auf Seiten der betroffenen Unternehmen; aber auch die Schlaflabore tun sich nicht immer leicht damit, sich auf den neuen Versorgungsweg einzustellen.

Die Versichertenkommunikation über die Versorgungsumstellung ist eine besondere Herausforderung für die Kundenberater der Krankenkassen. Nicht zuletzt deshalb, weil einige Altversorger diese Umstellung durch zum Teil unangemessene Kommunikation erschweren. Hier ist festzuhalten, die Qualität der Geräte ist vertraglich vorgegeben, sie entspricht den im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Anforderungen. Die Einweisung in das Gerät wie auch die Erprobung werden durch Fachkräfte der Vertragspartner im häuslichen Umfeld der Versicherten gewährleistet.


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