22.05.2015

BVA genehmigt "OPambulant" - und die Ärzte wählen bei Eingriffen die wirtschaftliche Alternative

Allein gute und faire Verträge bewegen Ärzte offenbar dazu, vermehrt auf Behandlungen zu setzen, die ihre Patienten weniger belasten und mit geringeren Kosten verbunden sind. Diesen Schluss erlaubt jedenfalls eine erste Auswertung des GWQ-Vertrags „OPambulant“, in dem Anfang dieses Jahres Eingriffe unter lokaler Betäubung als eigene Abrechnungsposition aufgenommen wurden. Zuvor war bei den Preisen für phlebologische Leistungen, also Eingriffen zur Behandlung von Venenerkrankungen oder Krampfadern, nicht nach der Art der Anästhesie unterschieden worden. Nach der Überarbeitung der Vergütungspreise durch die GWQ Anfang 2015 wählten die beteiligten Ärzte bei fast 50 Prozent der einseitigen Eingriffe diese Option – was für die Kassen eine Einsparung von rund 300 Euro pro Eingriff bedeutet. Neben dieser erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung gibt es eine zweite gute Nachricht für die teilnehmenden und interessierten Kassen: Als Ergebnis der von der GWQ aktiv begleiteten aufsichtsrechtlichen Prüfung von „OPambulant“ hat das BVA den Vertrag nun endgültig genehmigt und damit völlige Rechtssicherheit hergestellt.

 

Aus Sicht des GWQ-Vertragsverantwortlichen ist die Entwicklung der Eingriffe unter lokaler Betäubung bemerkenswert, weil die Ärzte ihr Verhalten ohne Druck verändert haben. Operationen unter lokaler Betäubung sind lediglich eine zusätzliche Möglichkeit innerhalb des „OPambulant“-Vertrages; die Mediziner könnten ihren Patienten ohne weiteres weiterhin die Vollnarkose empfehlen und abrechnen. Dass trotzdem schon kurz nach der Vertragsänderung bei 13 von 27 einseitigen Eingriffen unter lokaler Betäubung operiert wurde, hat auch die GWQ-Experten positiv überrascht. Die Datenbasis ist sicher noch zu jung, um gesicherte Rückschlüsse auf das Gesamtjahr zu treffen, aber die Richtung stimmt. Innerhalb des Vertrages handelt es sich um eine der fallzahlstärksten Leistungen. Bestätigt sich diese Richtung, dann werden die beiden Vertragsziele „Qualität und Wirtschaftlichkeit“ damit zugleich erreicht: Eingriffe unter Lokalanästhesie sind für die Patienten schonender und deutlich weniger belastend, zudem kosten sie die Kassen rund 300 Euro weniger als der vergleichbare Eingriff unter Vollnarkose.

 

Für die GWQ ist dieses Einzelergebnis ein Beleg für Sinnhaftigkeit von Selektivverträgen à la „OPambulant“. Die schnelle und hohe Akzeptanz einer vertraglich fixierten therapeutischen Möglichkeit spricht dafür, dass Ärzte anscheinend nicht prinzipiell auf bestimmte therapeutische Ansätze beharren. Sie sind vielmehr bereit, von bislang üblichen Behandlungsmustern abzuweichen, wenn die Alternative im Interesse ihrer Patienten liegt – und wenn diese Alternative vertraglich klar und fair geregelt ist.

 

Der seit Jahresbeginn 2014 laufende GWQ-Vertrag „OPambulant“ umfasst immerhin Komplexpauschalen für rund 100 unterschiedliche orthopädische, chirurgische und neurochirurgische Eingriffe durch ein Netzwerk ambulanter Operateure in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mit der Perspektive einer bundesweiten Erweiterung. Mit dem Vertrag wird dem Wunsch einer wachsenden Zahl von Patienten nach der Vermeidung stationärer Behandlungen Rechnung getragen, was zugleich zu teils deutlichen Kostenreduzierungen auf Seiten der Krankenkassen führt.


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