01.07.2016

Gemeinsame Zytostatika-Ausschreibung von DAK-Gesundheit und GWQ-Kassen

Die sichere Versorgung der Patienten und höchste Qualitätsstandards stehen bei der Zytostatika-Herstellung zur Krebsbehandlung an erster Stelle. Die individuellen Zytostatika-Zubereitungen werden von spezialisierten Apotheken hergestellt. Die Bausteine dafür sind in Deutschland zugelassene Fertigarzneien. Knapp die Hälfte aller Zytostatika-Rezepturen wird durch bundesweit agierende „Spezialisten“ unter den Apotheken beliefert. Dieser Trend kann sich auf die Qualität der Therapie auswirken: Wer etwas häufig macht, macht es in der Regel besser.

 

Genau wie zuvor schon die AOK und die Knappschaft schreiben die DAK-Gesundheit und über 40 Krankenkassen des GWQ-Verbunds die Herstellung der individuellen Zytostatika-Rezepturen aus. Die GWQ ist ein Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen wie beispielsweise die SBK, IKK Südwest und die HEK. Die Ausschreibung ist seit heute europaweit veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium befürwortet Zytostatika-Ausschreibungen als probates Mittel für die sichere und wirtschaftliche Versorgung. Angesichts einer hohen gemeinsamen Versichertenzahl von rund 15 Millionen Menschen können trotz des von den Krankenkassen geforderten hohen Aufwands in der Versorgungsqualität  Kostenersparnisse für die Versichertengemeinschaft erzielt werden. Möglich ist das nur durch entsprechend spezialisierte Apotheken, welche die geforderte Qualität und Sicherheit mit hohen Stückzahlen in der Versorgung effizient erbringen können und gleichzeitig auch Kompetenzzentren darstellen.

 

Für die betroffenen Patienten ändert sich dabei nichts: Sie können weiterhin beim Arzt ihrer Wahl die notwendigen Zytostatika verabreicht bekommen. Ihre Versorgung wird langfristig gesichert und die Qualität der Zubereitungen vertraglich geregelt. Dazu gehören schnelle Lieferzeiten, flexible Anpassungen der Therapie und die Abstimmung mit den behandelnden Ärzten. Der Vertragsstart ist für den 01.11.2016 geplant.


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