02.03.2020

GWQ-Hämophilie-Vertrag steht: Hohe Rabatte und hohe Versorgungsqualität


Keine fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sind zum 01.01.2020 die GWQ-Verträge zur Sicherstellung einer hochwertigen und wirtschaftlichen Hämophilie-Versorgung gestartet. Sechs Hämophiliezentren sind dem Vertrag nach § 132i SGB V zum Stichtag 1. Januar dieses Jahres beigetreten, weitere Zentren werden zum 01.04.2020 folgen oder bereiten den Vertragsbeitritt vor. Konstruktiv ist auch die Beteiligung der pharmazeutischen Industrie. Nach intensiven Verhandlungen konnte die GWQ mit einem Großteil der relevanten Anbieter attraktive Rabattverträge vereinbaren. Aufgrund der Signale seitens der pharmazeutischen Industrie rechnet die GWQ mit dem Abschluss weiterer Rabattverträge. Durch die Rabatte werden die Pauschalen an die Zentren kompensiert. Im Zeitverlauf ist mit weiteren Einsparungen zu rechnen, wenn die Zentren aktiv neue Patienten direkt auf die günstigeren rabattierten Produkte einstellen.

Unter den neuen Rabattverträgen ist Hemlibra® (Emicizumab) von Roche Pharma aufgrund der Bekanntheit als ein humanisierter monoklonaler Antikörper besonders interessant. Emicizumab wird als bispezifischer Antikörper zur Routineprophylaxe von Blutungsereignissen bei Patienten mit Hämophilie A mit Faktor-VIII-Inhibitoren und bei schwerer Hämophilie A ohne Faktor-VIII-Inhibitoren angewendet. Studien zufolge führt die prophylaktische wöchentliche Gabe von Emicizumab bei Jugendlichen und Erwachsenen mit Hämophilie A und Faktor-VIII-Hemmkörpern zu einer signifikanten Reduktion von behandlungsbedürftigen Blutungen. Auch wurde eine signifikante Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und des Gesundheitszustandes erzielt, unter anderem weil intravenöse Injektionen nun durch subkutane Applikationen ersetzt werden können.

Das Vertragsmanagement der GWQ stellt außerdem sicher, dass die Präparate der Rabattvertragspartner sowie Verordnungen aus den teilnehmenden Zentren schon 8 Monate vor Wegfall des bisherigen Sondervertriebsweges als „normaler“ 300er Datensatz vorliegen. Damit wird die Transparenz erhöht und die Bearbeitung durch die Kassen spürbar vereinfacht.


Zur Übersicht