26.10.2016

GWQ vergibt Zuschläge in bundesweiter Zytostatika-Ausschreibung

Abdeckung von über 93% beweist: Ausschreibungen sind Zukunftsmodell

 

Die erste exklusive bundesweite Zytostatika-Ausschreibung geht auf die Zielgerade: Gestern vergab die GWQ die Zuschläge an 116 einzelne Apotheken sowie 31 weitere an Bietergemeinschaften im gesamten Bundesgebiet. Die Resonanz der Apotheken war überragend, so dass eine Abdeckung von über 93% erreicht wird. Für die GWQ ist klar: Zytostatika-Ausschreibungen treffen die Bedürfnisse des Marktes und sorgen für eine wohnortnahe, effiziente Versorgung.

 

Die erste exklusive bundesweite Ausschreibung der Belieferung von Zytostatika-Rezepturen durch öffentliche Apotheken konnte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. „Die Resonanz der Apotheken auf die Ausschreibung war überragend, wir konnten 93% des gesamten Beschaffungsbedarfes vergeben“, berichtet der Vorstand der GWQ, Dr. Johannes Thormählen. Die GWQ sieht sich bestätigt, die Gebietslose entsprechend der regionalen Versorgungslandschaft gebildet zu haben und dezidierte Informationen zu Absätzen und Verwurfsanteilen für eine passgenaue Angebotsangabe zur Verfügung gestellt zu haben.

 

Die Verträge für die etwa 15 Millionen Versicherten der Einkaufsgemeinschaft starten natürlich nicht einfach über Nacht, sondern mit genügend zeitlichem Vorlauf am 01. Dezember 2016. Die Zeit bis zum Vertragsstart wird genutzt, um Onkologen und Vertragsapotheken mit Informationspaketen bestens auf die Umsetzung der Verträge vorzubereiten. Dafür sorgt auch ein vorgeschriebener „Antrittsbesuch“ der Vertragsapotheken bei den onkologischen Praxen des Gebietsloses. Auch dann, wenn dies anscheinend nur obligatorisch ist, denn in 20% aller Fälle beliefert die Vertragsapotheke auch vor Vertragsstart bereits die onkologische Praxis. 

 

Unter Qualitätsaspekten ist es sehr erfreulich, dass durch den passgenauen Gebietsloszuschnitt die Lieferzeiten drastisch reduziert werden konnten. So geht der Anteil von heute 15% aller Belieferungen, die eine Entfernung von über 50 km (Luftlinie) zurücklegen, auf 1% zurück. Erstmals ist so eine wohnortnahe Versorgung bundesweit sichergestellt. Um dies zu erreichen, konnten insgesamt 13 Apotheken nicht bezuschlagt werden, sie scheiterten an dem Kriterium einer verpflichtenden Belieferung innerhalb von maximal 90 Minuten. Um dies fair und transparent sicher zu stellen, waren über 1.700 Abfragen in „Google Maps“ notwendig. Der Aufwand habe sich allerdings gelohnt – erklärt Dr. Thormählen – denn auf reine Eigenerklärungen der Apotheken konnte und wollte man sich in diesem sensiblen Bereich nicht verlassen. Die in der Ausschreibung verankerte Zuschlagslimitierung sorgte zusammen mit der vorgegebenen Lieferfrist für eine hohe Anzahl an unterschiedlichen Vertragsapotheken. Situationen in „open-house“ Verfahren, wo die Belieferung in bis zu 35 Losen durch eine einzige Apotheke sichergestellt werden soll, konnten so vermieden werden. Im Schnitt beliefert eine Vertragsapotheke nur 1,8 Gebietslose.

 

Lieferengpässe sind damit genauso ausgeschlossen wie die von einigen Ausschreibungsgegnern heraufbeschworene Gefahr der Oligopolisierung.


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