24.08.2016

Drei neue Verträge für mehr Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz

Gleich drei neue Verträge stellt das GWQ-Hilfsmittelmanagement den Kundenkassen in der zweiten Jahreshälfte 2016 zur Verfügung. Schon am 1. Juli sind die neuen Verträge zur Sauerstoffversorgung und zu CPAP/Bilevel-Systemen gestartet, ein Vertrag zur Versorgung mit TENS-Geräten (Transkutane Elektrische Neurostimulation) wird voraussichtlich am 1. Oktober starten. Alle drei Verträge sind entsprechend der neuen Vertragsstruktur im GWQ-Hilfsmittelbereich angelegt. Es handelt sich um produktspezifische Anlagen des GWQ-Rahmenvertrags, wodurch Abrechnungs- und Genehmigungsprozesse sowohl für Kassen wie auch für Leistungserbringer spürbar vereinfacht werden.

 

Von dem auf Grundlage des § 127 (2) SGB V geschlossenen Vertrags zur Sauerstoffversorgung können die Krankenkassen produktübergreifend nennenswerte Einsparungen erwarten. Ein wirtschaftlich ausgewogenes und attraktives Preis-Leistungsverhältnis wurde möglich, weil unnötige administrative Aufwendungen identifiziert und entsprechend rational modifiziert wurden, berichtet der zuständige Bereichsleiter Oliver Harks. Zusätzlich sorgt der Vertrag für eine deutlich höhere Transparenz und stärkt die strikt indikationsgerechte Versorgung. Für das Plus an Transparenz sorgt die erstmalige Anzeige von Subunternehmen, die von anderen Vertragspartnern mit der Flüssigsauerstoffversorgung beauftragt werden. „Wir müssen schließlich stets wissen, wer unsere Patienten versorgt“, sagt Dorothee Bitters, die die Fachverantwortung für diesen Vertrag trägt. Eine zielgerechtere Versorgung der Versicherten wird erreicht, weil der Vertrag Mindestinhalte der Verordnung festlegt. Nun müssen die Rezepte verpflichtend Aussagen zu Blutgasanalyse, Flow und Demandfähigkeit enthalten.

 

Die Ende Juni ausgelaufenen CPAP-Ausschreibungsverträge für die Gebietslose Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein (ehemaliges Gebietslos 1) sowie Berlin und Brandenburg (Gebietslos 2) wurden Anfang Juli durch einen Vertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V ersetzt. Diese Lösung erspart zahlreichen Versicherten einen Anbieterwechsel und sieht für bestimmte Produktarten vor, dass sich die Versicherten bis zu drei aufzahlungsfreie Geräte vorstellen lassen können. Von einer erneuten Ausschreibung wurde abgesehen, da sich die Verträge in den übrigen Bundesgebieten verlängert haben.

 

Neu ausgeschrieben hat die GWQ schließlich die Versorgung mit TENS-Geräten, die bislang in den Vertrag „Kleine Medizintechnik“ integriert waren. Bei dieser Lösung steht die Qualitätsverbesserung im Mittelpunkt: Erstmals hat die GWQ hier das Instrument der „Qualitätsausschreibung“ eingesetzt. Auf Grundlage des § 127 (1) SGB V wurde dieser Versorgungsbereich Mitte Juni 2016 in einem EU-weiten, Nichtoffenen Verfahren ausgeschrieben, wobei klar definierte und praxisgerechte Wertungskriterien integriert wurden. Seit Ende Juli gehen die Angebote von zuvor auf Eignung geprüften Anbietern ein, so dass ein Vertragsstart Anfang Oktober realistisch ist. Die übrigen Produkte aus dem Vertrag „Kleine Medizintechnik“ werden derweil in neue Verträge überführt.


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