04.03.2015

Hauptzollämter: Vollstreckung nun gebührenpflichtig - Neuer GWQ-Service sorgt für transparente Abrechnung

Rückwirkend zum 1. Juli 2014 ist die Vollstreckung auch von öffentlich-rechtlichen Forderungen durch die Hauptzollämter kostenpflichtig. Die Mitte Dezember 2014 in Kraft getretene Vollstreckungspauschalen-Verordnung legt für die bislang kostenlose Dienstleistung eine Gebühr von 9 Euro je Vollstreckungsanforderung fest, die auch Krankenkassen tragen müssen.

 

Die Rechnungen der Hauptzollämter werden ab diesem Jahr jeweils bis spätestens 31. März an die Krankenkassen verschickt und beziehen sich auf die im abgelaufenen Jahr erlassenen Vollstreckungsanordnungen. Der Rechnungsbetrag ist einen Monat nach Zugang der Rechnung fällig. Eine Auflistung der erlassenen Vollstreckungsanordnung zur Nachvollziehbarkeit der Rechnung ist nicht vorgesehen.

 

Um den damit verbundenen organisatorischen Aufwand der Kassen zu minimieren, hat die GWQ umgehend einen zusätzlichen Service eingerichtet. Wir stellen den Kassen eine Übersicht ihrer gebührenpflichtigen Vollstreckungsanordnungen zur Verfügung, um die Abrechnungen der Behörde ohne zusätzliche Arbeitsschritte überprüfen zu können. Durch den ergänzenden GWQ-Service stellt die Einhaltung der einmonatigen Zahlungsfrist kein Problem dar.

 

Die besonders schnelle Bearbeitungszeit von Forderungen durch die GWQ Servicestelle Vollziehungsclearing – im Durchschnitt 21 Tage – bleibt natürlich trotz der Vollstreckungspauschalen-Verordnung gewährleistet. Weil die Servicestelle mit erfahrenen Vollziehungsbeamten der beteiligten Krankenkassen arbeitet und eine papierlose Steuerung der Vollstreckungsfälle einschließlich automatisierter Abrechnungs- und Controllingprozesse installiert hat, ist das GWQ-Vollziehungsclearing weiterhin eine der effizientesten Lösungen für die Realisierung offener Forderungen. Natürlich steht der Service auch bundes- oder landesunmittelbaren Kassen ohne eigene Vollziehungsbeamte zur Verfügung.


Zur Übersicht