27.01.2012

Hausarztvertrag mit Betriebskrankenkassen in Bayern ab 01.04.2012 steht

Gemeinsame Pressemitteilung des  Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), des BKK Landesverbandes Bayern, der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) Bayern sowie der GWQ ServicePlus AG

München. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Vertreter der in Bayern aktiven Betriebskrankenkassen haben sich auf einen Anschlussvertrag zur besonderen hausärztlichen Versorgung geeinigt. Der HzV-Vertrag tritt am 1. April 2012 in Kraft. Damit haben die Vertragspartner die Weichen für eine neue Qualität der hausärztlichen Versorgung gestellt, die über die Regelversorgung hinausgeht: Die Versicherten erhalten ein wichtiges Leistungsplus, die Hausärzte auf verlässlicher Basis eine höhere Vergütung und die Betriebskrankenkassen eine nachhaltige wirtschaftliche Planbarkeit.

Potenziell 2,4 Millionen BKK-Versicherte in Bayern – rund ein Viertel aller gesetzlich Versicherten im Freistaat – können ab 1. April 2012 von diesem neuen Versorgungsvertrag profitieren. Zum Start des Vertrages nehmen bereits 225.000 BKK-Versicherte teil, die jetzt schon über die Interimslösung hausarztzentriert versorgt werden. Die rund 5.300 teilnehmenden Hausärzte erhalten planungssicher zusätzliche Vergütungen, was die bayerischen Praxen unabhängiger von den Folgen der Vergütungsreformen macht. Die Tatsache, dass die Vertragspartner – der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG) Bayern und die GWQ ServicePlus AG – die Inhalte des Vertrags heute gemeinsam im Münchner Presseclub vorstellten, belegt, wie sehr Hausärzte und Krankenkassen diesen neuen Ansatz zur hausärztlichen Versorgung unterstützen.

Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des BHÄV: „Hausarztverträge garantieren den Patienten nicht nur eine besondere medizinische Betreuung durch ihren Hausarzt, sie tragen auch dazu bei, die hausärztliche Versorgung in Stadt und Land langfristig zu sichern. Die mit den Betriebskrankenkassen verhandelte Honorarstruktur des BKK-HzV-Vertrags Bayern bildet die hausärztliche Tätigkeit etwa durch die Vergütung von Besuchen, Präventionsleistungen, zahlreichen Einzelvergütungen oder die besondere Vergütung für die Betreuung von Palliativpatienten besser ab als der BKK-HzV-Schiedsspruch aus 2010. Der BKK-HzVVertrag ermöglicht den Hausärzten und Praxismitarbeitern eine größere Unabhängigkeit von zentralistischen EBM-Reformen aus Berlin. Alle an dem BKK-HzV-Vertrag teilnehmenden Hausärzte unterstützen die Anstrengungen des BHÄV, den in § 73 b SGB V gesetzlich verankerten Anspruch auf eine hausarztzentrierte Versorgung für alle Versicherten in Bayern flächendeckend umzusetzen.“

Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: „Wir stehen mit diesem neuen Vertrag gemeinsam dafür ein, dass die BKK-Versicherten in Bayern optimal hausärztlich versorgt, aber finanziell nicht über Gebühr belastet werden. Ungeachtet aller Schwierigkeiten, die uns der Gesetzgeber hierzu auferlegt hat, haben wir auf konstruktiver Verhandlungsbasis die Chance genutzt, etwas Neues zu schaffen. Bei uns standen die BKK
Versicherten auch während der Verhandlungen hausärztlich nie im Regen, weil wir eine Interimsvereinbarung mit dem BHÄV hatten.“

Horst Killer, Verhandlungsführer der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft: „Da alle beteiligten Parteien gemeinsam verhandelt und so einen möglicherweise unvorteilhaften Schiedsspruch verhindert haben, stehen nun alle Vertragspartner gleichermaßen hinter den beschlossenen Konditionen. Diese Einigung sichert unseren Versicherten die bestmögliche Versorgung durch ihren Hausarzt. Zudem können nun durch die innovative Modulstruktur des Vertrags für alle Patientengruppen zielgruppenspezifische Angebote gemacht und auch angemessen vergütet werden.“

Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus AG: „Unser Ziel war es, den Versicherten der bayerischen BKK eine noch bessere Beratung durch die Hausärzte und eine bedarfsgerechte Ergänzung des Leistungsspektrums zu sichern. Das haben wir mit dem Vertrag erreicht. Zudem stärkt er die Bedeutung der Hausärzte für die Grundversorgung und ihre Rolle als Lotse der Patienten. Diese Aufwertung der hausärztlichen Tätigkeit und die damit verbundene verbesserte Honorierung sorgen dafür, dass die Attraktivität der hausärztlichen Tätigkeit erhöht wird. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit insbesondere für die ländlichen Regionen Bayerns.“

Der Hausarztvertrag mit den Betriebskrankenkassen ist modular aufgebaut statt, wie bisher weithin üblich, besondere Leistungen durch pauschale Vergütungen zu honorieren. Das sorgt für mehr Übersicht und Transparenz bei den angebotenen Leistungen und deren Abrechnung, weil Extra-Leistungen über Einzelvergütungen honoriert werden. So werden Hausbesuche nicht mehr pauschal, sondern einzeln vergütet. Deutlich verbessert werden zudem die Grundlagen für die Betreuung chronisch kranker Patienten sowie von Palliativpatienten. Überdies übernehmen die Hausärzte das so genannte Überleitungsmanagement von BKK-Versicherten, das die bestmögliche medizinische Abstimmung z.B. zwischen ambulanter und stationärer Behandlung sicherstellt. Dieser Hausarztvertrag soll auch dazu beitragen, die hausärztliche Betreuung in ländlichen Regionen langfristig zu sichern und zu fördern.

Andere Punkte des BKK-HzV-Vertrags berücksichtigen die demografische Struktur der Programmteilnehmer: So wird die Morbiditätsstruktur der einzelnen Krankenkasse durch eine altersdifferenzierte Grundpauschale besser berücksichtigt. Eine Einschreibung der Patienten in die HzV soll grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr erfolgen.

Der BKK-Hausarztvertrag hat eine Mindestlaufzeit von knapp drei Jahren. Die Einschreibung für die Versicherten der Betriebskrankenkassen in Bayern ist wieder möglich. Versicherte, welche bereits in der hausarztzentrierten Versorgung eingeschrieben sind, können lückenlos weiter versorgt werden.

Weitere Infos unter:
www.bkk-bayern.de
www.hausaerzte-bayern.de
 
Weitere Ansprechpartner:
Torsten Fricke Bayerischer Hausärzteverband e.V. Telefon: 0171 - 41 58 329 E-Mail: t.fricke@tv-media.de 
Manuela Osterloh BKK Landesverband Bayern Telefon: 089 – 74579 421 E-Mail: osterloh@bkk-lv-bayern.de 
Heike Blümmel Bayerischer Hausärzteverband e.V. Telefon: 089 – 127 39 27 12 E-Mail: heike.bluemmel@bhaev.de  
 


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