07.04.2020

Krankenkassen und Hausärzte bekämpfen mit Telemedizin die Verbreitung des Coronavirus bei Patienten und Mitarbeitern


Krankenkassen und Hausärzte gehen in der HzV angesichts der Corona-Pandemie neue Wege, um die Ansteckungsgefahr in Arztpraxen soweit wie möglich zu verringern: Alle Hausärzte, die an dem Hausarzt+ Vertrag zur besonderen Hausärztlichen Versorgung (HzV) teilnehmen, werden zusätzlich honoriert, wenn sie die Möglichkeit von Videosprechstunden vorhalten. Gerade in der HzV ist der Anteil der Versicherten, die zu Risikogruppen zählen, besonders hoch. Jeder unnötige Kontakt vor Ort in der Praxis sollte vermieden werden. Festgeschrieben ist die neue Möglichkeit in einem HzV-Vertrag, den die GWQ ServicePlus AG im Namen von 41 gesetzlichen Betriebs- und Innungskrankenkassen mit insgesamt 7,6 Millionen Versicherten geschlossen hat und der von über 5.450 engagierten Hausärzten in 13 Bundesländern umgesetzt wird.

Durch den finanziellen Anreiz für den Einsatz von Telemedizin kann die Ausbereitung des Corona-Virus verlangsamt und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems erhalten werden. Denn der Verzicht auf persönliche Besuche in der Praxis schützt neben den Versicherten auch das Personal in der Arztpraxis vor Ansteckungen. Durch Videosprechstunden können sich Patienten nun per Computerbildschirm mit ihrem Hausarzt beraten, statt als potenzielle Virusträger das Praxispersonal und andere Patienten zu gefährden – oder selbst durch Virusträger im Wartezimmer gefährdet zu werden.

Auch für Überweisungen, Folgerezepte oder Krankschreibungen soll der Patient nicht unnötig in die Praxis kommen. Darum werden Portokosten für den Versand an den Patienten von Verordnungen, wie z. B. Arzneimittelrezepten, AU-Bescheinigungen sowie Überweisungen von den beteiligten Krankenkassen bis zum 30.06.2020 übernommen und die Erstattung erfolgt direkt über die Abrechnung des Arztes. In solchen Fällen kann auch auf die Vorlage der Krankenversicherungskarte verzichtet werden, der Arzt darf die Daten seinen Akten entnehmen.

Die Hausärzte entscheiden selbst, ob und wem sie die Videosprechstunden anbieten. Die technischen und organisatorischen Hürden dafür sind niedrig: Wenn Patient und Arzt am kostenlosen Hausarzt+ -Programm der GWQ teilnehmen, benötigen beide einen internetfähigen Computer (PC, Tablet, Smartphone mit Kamera, Mikrophon und Lautsprecher); der Hausarzt muss aus Gründen der Datensicherheit ein zertifiziertes Videosystem nutzen. Die Patienten erhalten einen Code, mit dem sie sich zum festgelegten Termin für die Videosprechstunde einwählen können.

Ursprünglich hatten GWQ und Hausärzte einen Strukturzuschlag für Videosprechstunden bereits ab dem 01.01.2020 vereinbart, um die in Deutschland kaum vorhandene Telemedizin zu fördern. In der hausärztlichen Versorgung sollten Videosprechstunden für mehr Komfort und größere Kapazitäten sorgen. Mit Beginn der Corona-Epidemie haben sie nun auch enormen medizinischen Nutzen. Die von der GWQ vertretenen Betriebs- und Innungskrankenkassen sind überzeugt, dass die aktuelle Corona-Krise die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen aufzeigt und zu hoher Akzeptanz und Inanspruchnahme führen wird.


Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen. Sie versteht sich als Gemeinschaft mittelständischer Krankenkassen, für die sie innovative Lösungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung entwickelt. Die Verträge und Dienstleistungen der GWQ können von allen Krankenkassen als Aktionärs- oder Kundenkasse in Anspruch genommen werden.


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