16.01.2025
Kombinationsabschlag erstmals überhaupt für Krankenkassen durch GWQ abgerechnet – wissenschaftliche Grundlage fußt auf gemeinsam mit dem GIPAM entwickelten Analysetool
Seit dem 01.10.2024 können die Krankenkassen den Kombinationsabschlag offiziell abrechnen.
Dieser wurde bereits am 12.11.2022 mit Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beschlossen
und im Rahmen des finalen Festsetzungsbescheids durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konkretisiert.
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Um den angeschlossenen Krankenkassen die Rabatte schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können,
hat die GWQ bereits früh nach Inkrafttreten des GKV FinStabG gemeinsam mit der GIPAM GmbH
verschiedene Szenarien zur Berechnung des Kombinationsabschlags nach Anlage 12a der Arzneimittel-Richtlinie abgebildet.
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