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Am 11. April diesen Jahres ist das HHVG (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) in Kraft getreten. Die angestrebte Verbesserung der Versorgung, darüber herrschte auf dem 1. Hilfsmittel-Forum der GWQ Ende Februar Einigkeit, ist sinnvoll und in vielen Fällen notwendig. Allerdings, auch das zeigte das Forum, ist noch unklar, wann diese Verbesserung für die Versicherten spürbar sein wird. Denn die Umsetzung der verschiedenen Neuerungen stellt alle Akteure vor große Herausforderungen. Für die Kassen sind es an vorderster Stelle vier Neuregelungen: Die erweiterte Informationspflicht gegenüber den Versicherten, der vergrößerte Indikationsbereich für Sehhilfen,der Ausschluss externer Hilfsmittelberater von Fallprüfungen und die Beachtung von Qualitätskriterien bei zukünftigen Ausschreibungen.
Warum das HHVG aus Versichertensicht notwendig war, hatte Karl-Josef Laumann, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, auf dem 1. Hilfsmittel-Forum der GWQ am 22.02. in Düsseldorf begründet und durch Beispiele belegt. Wie Andreas Brandhorst, Staatssekretär im Gesundheitsministerium, wertete auch er die starke Zunahme von Versichertenbeschwerden als Indikator für ein Systemproblem. Dass auch aus Sicht der Kostenträger Handlungsbedarf bestand, unterstrich GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen. Trotz höherer Preise in den GWQ-Verträgen sei die Zahl der Zuzahler bei den Versicherten der Kundenkassen so hoch wie bei „Billigverträgen“. Die GWQ fordert daher, dass sich eine höhere Vergütung durch die Kasse auch in der Leistung für den Versicherten wiederfinden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen andere Vertragskonstrukte diskutiert werden. Die Bewertung der Versorgungssituation erfolgt durch regelhaftes Controlling in Verbindung mit Versichertenbefragungen, welche die Grundlage für sich anschließende Maßnahmen bilden.
Verantwortlich für diese Situation sind nach Einschätzung der Politiker sowohl Leistungserbringer wie auch Kostenträger und der GKV-Spitzenverband. Trotzdem - oder gerade deshalb - bezeichneten die auf dem 1. Hilfsmittel-Forum der GWQ vertretenen Experten die Vorgaben des HHVG als sinnvoll, zum Teil notwendig. An erster Stelle gehöre dazu die regelmäßige Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses, das der technologischen Entwicklung teilweise 30 Jahre hinterherhinke. Unabhängig davon sind die Krankenkassen gefordert, die Versicherten besser zu informieren, ihnen teilweise zusätzliche Leistungen zu bieten und Leistungsanträge künftig selbst zu prüfen, bzw. durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Die Regelungen im Einzelnen:
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