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Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn es darum geht, Versorgung gemeinsam besser zu machen.
GWQ und Kundenkassen setzen auf vertragliche Flexibilität, um die Ausbreitung des Corona-Virus nach Kräften einzudämmen. Zahlreiche Krankenkassen haben deshalb einer Handlungsempfehlung zugestimmt, nach der vertragliche Regelungen, die das Infektionsrisiko erhöhen und die Arbeitsfähigkeit der Krankenkassen einschränken könnten, zunächst bis zum 31.05.2020 ausgesetzt. Ziel ist es, Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern soweit wie möglich zu vermeiden, ohne dass dies zu negativen Konsequenzen für die Vertragspartner führt.
Die Einzelheiten der Handlungsempfehlung werden im GWQ-Vergabeportal für Leistungserbringer veröffentlicht, um die schnelle Umsetzung sicherzustellen. Für die Versorgung mit Hilfsmitteln während der akuten Gefährdungslage gelten folgende Empfehlungen:
Auch der GKV-Spitzenverband hat bereits Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung veröffentlicht, die ebenfalls Gegenstand der GWQ-Handlungsempfehlung sind.
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