Gut informiert. Besser entscheiden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn es darum geht, Versorgung gemeinsam besser zu machen.
Gegenstand des Verfahrens war die Geltendmachung eines Informationsanspruchs auf Herausgabe des Rabattsatzes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bei dem Rabattvertrag handelte es sich um einen Vertrag der GWQ.
Das BVerwG hat diesen Anspruch abgelehnt, weil folgende zwei gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen:
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