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Nach der Verabschiedung des 14. SGB V Änderungsgesetzes durch den Bundesrat am 14.03.2014 müssen sich die Kassen auf höhere Arzneimittelausgaben einstellen. Obwohl einige strittige Regelungen im Sinne der GKV entschieden wurden, kommt es durch das Änderungsgesetz letztlich zu Mehrausgaben. Zudem werden ursprünglich durchs AMNOG ermöglichte Einsparungen verhindert: Die eigentlich geplante Nutzenbewertung von Arzneimitteln auf dem Bestandsmarkt wird ausgesetzt. Die Regelungen im Überblick:
Positiv aus Sicht der GWQ / Kassen:
Problematisch aus Sicht der GWQ / Kassen:
Zusammengefasst: Durch den im Vergleich zu den Vorjahren niedrigeren gesetzlichen Herstellerrabatt steigen die Ausgaben für alle Kassen an, für GWQ-Kunden ist von einer Summe in Höhe von ca. 88 Mio. Euro auszugehen. Durch die Festschreibung der Erstattungsbeträge als Grundlage für die Berechnung von Handelszuschlägen und Umsatzsteuer sparen die GWQ-Kassen ca. 2,8 Mio. Euro. Der Wert der Verlängerung des Preismoratoriums lässt sich nicht verlässlich beziffern, Einsparungen im Vergleich zum Status quo sind damit aber nicht verbunden.
Das gilt auch für die Übernahme ausgehandelter Erstattungsbeträge für erweiterte Zulassungsgebiete eines Wirkstoffs. Hierdurch werden lediglich mögliche Preiserhöhungen ausgeschlossen. Was der Wegfall der Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt finanziell bedeutet, ist ebenfalls nicht zu beziffern, weil nun eben nicht geprüft wird, welchen Nutzen vor dem 1. Januar 2011 eingeführte Medikamente haben, um auf dieser Grundlage Preisverhandlungen zu führen.
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