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Die Techniker Krankenkasse (TK) und die GWQ ServicePlus AG bündeln die Nachfrage von insgesamt 40 Krankenkassen mit zusammen mehr als 30 Millionen Versicherten. Ziel ist es, den Wettbewerb bei biologischen Fertigarzneimitteln zu stärken, die Versorgung verlässlicher zu gestalten und die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Ausgeschrieben werden jeweils sieben Wirkstoffe in zwölf Fachlosen. Unter der Federführung von TK und GWQ beteiligen sich neben 35 BKK- und IKK-Kundenkassen der GWQ auch DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk an der kassenartenübergreifenden Ausschreibung.
Das gemeinsame Umsatzvolumen der Ausschreibungen liegt bei rund 1,56 Milliarden Euro pro Jahr. Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 3. Juni 2026. Der Vertragsstart ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit bleibt der pharmazeutischen Industrie ausreichend Zeit, sich auf die Umsetzung der Verträge vorzubereiten.
Biosimilars konsequent in den Wettbewerb bringen
Biologische Fertigarzneimittel sind für die Versorgung vieler Patient:innen von hoher Bedeutung. Zugleich stellen sie einen erheblichen Kostenfaktor für die Solidargemeinschaft dar. Mit der gemeinsamen Ausschreibung verfolgen TK und GWQ daher das Ziel, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben und die Nettokosten für die GKV spürbar zu senken.
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass bei Biosimilars zum Teil deutlich niedrigere Preisniveaus erreichbar sind als in Deutschland. Exemplarisch wird dies am Wirkstoff Adalimumab deutlich: Ein europäischer Preisüberblick weist bereits auf Ebene der öffentlichen Listenpreise erhebliche Unterschiede aus. Für Deutschland wurden für das umsatzstärkste Produkt HYRIMOZ® 40 mg/0,4 ml Injektions-Lösung im Fertig-Pen 2.750 Euro je Packung berichtet, für Finnland dagegen 255 Euro je Packung.
Aus Sicht von TK und GWQ ist es deshalb folgerichtig, auch Biosimilars einem konsequenten Wettbewerb zu unterstellen. Damit kann ein zusätzlicher Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen geleistet werden.
Verbindliche Mengen und bessere Planbarkeit
Ein zentraler Vorteil der Ausschreibung liegt in der Möglichkeit, verbindliche Mengenvorgaben festzulegen. Die künftigen Vertragspartner werden verpflichtet, entsprechende Lagerbestände aufzubauen und die Versorgung über die vorgesehene Vertragslaufzeit von zwei Jahren zuverlässig abzusichern.
Das macht die Versorgung planbarer und belastbarer. Im Vergleich zu den bisherigen Open-House-Verträgen, die keine verpflichtende Bevorratung vorsehen, entsteht so ein deutlich höheres Maß an Versorgungssicherheit.
Vorteile für Apotheken sowie Patient:innen
Auch in der Praxis bringt die kassenartenübergreifende Ausschreibung Vorteile: Da die jeweiligen Vertragspartner künftig bis zu 42 Prozent der GKV-Versicherten beliefern, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die benötigten Medikamente direkt in der Apotheke vorrätig sind und nicht erst über den Großhandel bestellt werden müssen.
Das beschleunigt die Versorgung spürbar. Zugleich führt die stärkere Fokussierung auf bestimmte Vertragsarzneimittel dazu, dass das pharmazeutische Personal schneller Routine im Umgang mit produktspezifischen Details entwickelt. Diese Expertise kommt unmittelbar der Beratung der Patient:innen zugute.
Austauschbarkeit biologischer Fertigarzneimittel als wichtiger Schritt
TK und GWQ begrüßen ausdrücklich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss nach intensiver Prüfung einer Austauschbarkeit biologischer Fertigarzneimittel zugestimmt hat. Damit wurde eine entscheidende Grundlage geschaffen, um eine hochwertige Versorgung mit einem kostenbewussten Einsatz von Arzneimitteln zu verbinden.
Änderungsantrag zum ApoVWG sieht Verbot von Biosimilarausschreibungen vor
Kurz vor Verabschiedung des ApoVWG im Bundestag am 22. Mai wurde von den Regierungsparteien noch ein Änderungsantrag eingebracht, wonach Biosimilar-Ausschreibungen bis zum 01.07.2028 verboten bleiben sollen. Für die GKV bedeutet dies in Summe Mindereinnahmen von etwa 5,6 Mrd. Euro über den Zeitraum. Gerade vor dem Hintergrund des erst kürzlich im Kabinett verabschiedeten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine nicht nachvollziehbare Kehrtwende und ein großes Geschenk für die Pharmaindustrie. Ein selektives Ausschreibungsverbot in Deutschland – wo gleichzeitig im Rest von Europa Ausschreibungen erlaubt sind – wird keinen positiven Einfluss auf die Produktion von Biosimilars in der EU haben. Fehlende wirtschaftspolitische Anreize müssen nun teuer durch die Solidargemeinschaft finanziert werden. Dennoch laufen die Ausschreibungen weiter, da das Gesetz im Bundesrat noch verzögert werden kann. Ggf. können so Zuschläge noch vor Inkrafttreten des ApoVWG erteilt werden. Von juristischer Seite ist gerade in Klärung, ob etwaige Zuschläge dann Bestand haben oder nicht.
I Pressemitteilung I
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