ADHS
Leitliniengerechte, koordinierte Versorgung
Neben der Sicherstellung von Diagnostik und Therapie als multimodales Behandlungskonzept für die Behandlung von Kindern- und Jugendlichen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) stellt ein deutlich höheres Maß an Patientenorientierung eine Chance dar, einem komplexen Ursachenbündel zu begegnen.
Uneinigkeit herrscht über die tatsächliche Zahl der Erkrankungen. „Diagnostische Unschärfen" - so die wissenschaftliche Diskussion - entstehen z. B. häufig durch die unzulässige Vereinfachung komplexer psychischer und sozialer Probleme, eine auf Medikation gerichtete Sichtweise des Problems oder Stigmatisierung des Kindes. Ursächlich dafür sind häufig zeitliche Einschränkungen der behandelnden Leistungserbringer. Der Apothekenabsatz des zur Behandlung eingesetzten Betäubungsmittels Methylphenidat, oft auch unter dem Namen Ritalin® bekannt, ist von 1993 auf 2011 um das 60fache angestiegen. Die empfohlene multimodale Therapie ist längst nicht die Regel. Während die reinen Behandlungskosten nach einer EU-Studie zwischen 716 bis 2134 Euro pro Jahr schwanken, sind Folge- und Nebenkosten durch Erziehungshilfen, Sozialdienste, Co-Morbidität von Familienangehörigen und Produktivitätsverluste noch gar nicht beziffert.
Für die Versicherten kann die Suche nach einer geeigneten Therapie bis heute ein Glückspiel sein. Für die Krankenkassen bedeutet der Status quo, dass sie trotz erheblicher Ausgaben keine einheitlich hohe Versorgungqualität bereitstellen können, keine Kostensicherheit und –transparenz haben und in vielen Fällen eine Über- oder Fehlversorgung finanzieren.
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Unser Angebot
Die GWQ hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einen Versorgungsvertrag zur koordinierten und leitliniengerechten Behandlung von Kindern- und Jugendlichen im Alter von 4 bis 17 Jahren geschlossen. Der Vertrag garantiert ein umfassendes und multimodales Leistungspaket und ist für die Kassen zudem wirtschaftlich hoch interessant.
Außerdem konnte die GWQ einen einfachen Abrechnungsmodus und Plausibilitätsprüfungen zur Vermeidung von Doppel- und Falschabrechnungen vereinbaren. Reduziert wird der Aufwand zur Umsetzung des Vertrags bei den Kassen zusätzlich, da Einschreibung und Aufklärung über die Vertragsinhalte von den teilnehmenden Ärzten übernommen werden und die GWQ das Controlling einschließlich der Evaluation übernimmt.
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Die Umsetzung
Die Versicherten werden von den teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten über das Programm informiert. Diese müssen spezielle Qualifikationsanforderungen erfüllen und die Einschreibung der Patienten übernehmen. Das individuelle Behandlungskonzept zu bestimmten Versorgungsverläufen wird auf Grundlage einer gesicherten, leitlinienbasierten Diagnostik - die über das Maß in der Regelversorgung hinaus geht - erstellt. Nach Festlegung der Behandlungsziele entscheidet ein Fallkoordinator mit dem Patienten und dessen Angehörigen, welche Therapiemodule in den Behandlungsplan aufgenommen werden müssen.
Dabei stehen die folgenden Module zur Verfügung:
- Umfassende leitlinienbasierte Diagnostik
- Psychoedukative Maßnahmen
- Elterntraining und Interventionen in der Familie
- Psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie, Behandlung der Bezugspersonen
- Funktionsbehandlungen mit sozialpädiatrischen und –psychiatrischen Interventionen bei Kindern, Jugendlichen und Bezugspersonen
- Behandlung von Komorbiditäten
- Medikamente
- Information und Schulung externer Partner
Der Vertrag nach § 73c SGB V sieht eine Versorgungsdauer von drei Jahren vor und deckt die Versorgung der 4 bis 17 Jahre alten Kinder und Jugendlichen im Bundesland Baden-Württemberg ab. Als „Add-on Vertrag" wird er mit Hilfe eigener Gebührenordnungspositionen in Verbindung mit bestehenden EBM-Ziffern über die KV-Abrechnung abgerechnet. -
Ihr Nutzen
Der Vertrag deckt alle Schwachstellen der aktuellen Versorgungspraxis ab und vermeidet Fehl- und Überversorgung. Er
- garantiert eine leitliniengerechte Diagnostik,
- beschreibt detailliert, über welche Qualifikationen die teilnehmenden Leistungserbringer verfügen müssen,
- verpflichtet Ärzte und Psychotherapeuten zur Zusammenarbeit und zur Förderung und Einrichtung der dazu notwendigen Strukturen,
- setzt konsequent das multimodale Behandlungskonzept um, in der die medikamentöse Therapie nur als fallspezifische Ergänzung vorgesehen ist
- und zeigt Patienten und ihren Familien den Weg zu außermedizinischen Hilfen.
Die teilnehmenden Krankenkassen können ihren Versicherten somit eine multimodale ADHS-Versorgung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens anbieten, die im Vergleich zur Regelversorgung deutlich mehr Qualität, fallgerechte Steuerung und Unterstützung über den medizinischen Bereich hinaus bietet. Ein direkter Kassennutzen ergibt sich außerdem durch:
- Kostentransparenz und –verlässlichkeit,
- einen minimierten Aufwand für die Einschreibung, die Abrechnung und das Controlling der Verträge und
- die Vermeidung von weiteren Kosten verursacht durch komorbide Störungen, unnötig lange Krankheitsverläufe sowie Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeiten der Angehörigen.