SAPV-Vertragsmanagement


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

SAPV – Zersplitterte Vertragslandschaft: Seit 2007 gehört die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu den Pflichtleistungen der GKV. Ihr Ziel ist es, schwerstkranken Menschen mit ausgeprägtem Symptomgeschehen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und damit nicht erwünschte Krankenhauseinweisungen in der letzten Lebensphase zu vermeiden. Durch Verträge mit geeigneten Leistungserbringern sollen Symptome und Leiden der Patienten einzelfallgerecht gelindert werden.

Im Zuge der Umsetzung der SAPV wurden in den KV-Regionen Musterverträge geschlossen, welche sich zwischen diesen erheblich unterscheiden. Da diese Verträge auf lokaler Ebene einzelvertraglich umgesetzt werden und in einigen Regionen dezentral über die Vergütung verhandelt wird, gibt es bundesweit weit über 400 Verträge mit Palliativ Care Teams und Ärztenetzwerken, die in jeder KV-Region unterschiedliche Vergütungen und Vertragslogiken beinhalten.

Aufgrund dieser sehr differenzierten Vertragslandschaft ergeben sich verschiedene Herausforderungen für die Kassen. Zunächst müssen die Kassen den Anspruch der Versicherten auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung erfüllen. Weiterhin ist das Vertragsmanagement durch die Vielzahl von Verträgen und Vertragslogiken mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Abschließend können die Kassen einzelne Leistungsfälle angesichts der (noch) geringen Fallzahlen und der vielen Vertragsformen nur mit erheblichem Aufwand pro Leistungsfall managen.