Mit dem Stichtag 15.08.2020 ist der Sondervertriebsweg für Faktorpräparate zur Versorgung von Versicherten mit Hämophilie Geschichte. Nach dem Wegfall der Direktversorgung gemäß den Vorgaben des GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) können die von der GWQ auf Grundlage des § 132i SGB V ausgehandelten Verträge in Kraft treten und so die hochwertige Versorgung der bei unseren Kundenkassen versicherten Patienten sichern. Schon seit Januar hatten im Vorfeld des GSAV sieben Hämophiliezentren, sieben pharmazeutische Unternehmen und 29 Krankenkassen nach entsprechenden Verträgen zusammengearbeitet und positive Erfahrungen gesammelt.
Um für das komplexe Krankheitsspektrum ein möglichst dichtes und gutes Versorgungsangebot sicherzustellen, hat die GWQ während des Frühsommers Vertragsverhandlungen mit vielen relevanten pharmazeutischen Unternehmen aufgenommen. Zeitgleich wurde der vom BDDH (Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen e. V.) und der GTH (Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e. V.) unterstützte Vertragsentwurf an alle zertifizierten Behandlungszentren geschickt und Gespräche dazu aufgenommen. Erste Zentren haben den Vertrag schon unterschrieben, so dass einer hochwertigen und letztlich auch wirtschaftlicheren Versorgung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben nichts im Wege steht.