Prozess- und Vertragsmanagement


Gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der HzV

In einem zunehmend komplexeren und spezialisierteren Gesundheitssystem gewinnt die Lotsenfunktion der Hausarztzentrierten Versorgung immer mehr an Bedeutung.

Dies wird weiter verstärkt durch die Folgen des demografischen Wandels und die regionalen Unterschiede in der Versorgungsdichte. Die Kassen sollten die gesetzliche Verpflichtung zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V als Chance nutzen, die HzV aktiv und gestalterisch im Sinne der Patienten umzusetzen. Damit kann sowohl die Qualität sowie die Wirtschaftlichkeit der ambulanten Versorgung insgesamt verbessert werden.

Entwicklung und Umsetzung solcher Verträge stellen allerdings eine enorme organisatorische Herausforderung dar. Für Prozesse wie Abrechnungen oder die Bereinigung der Gesamtvergütung gibt es enge Zeitfenster und höchste Ansprüche an eine sorgfältige Datenauswertung. Auch belastbare Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfordern Expertise, Erfahrung und Weitblick. Insbesondere für mittelständische Krankenkassen mit regional schwankenden Marktanteilen ist die Delegation des Prozess- und Vertragsmanagements daher die wirtschaftlichere Lösung.

Die GWQ verfügt über alle notwendigen methodischen und technischen Ressourcen, um ihren Kunden ein hochwertiges und allen Vorgaben entsprechendes HzV-Management zu garantieren. Durch ihre fachliche und organisatorische Kompetenz wird sie auch von den Ärzten als sachkundiger Gesprächspartner anerkannt und sorgt so für eine reibungslose und konfliktfreie Umsetzung der HzV.