Gut informiert. Besser entscheiden.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn es darum geht, Versorgung gemeinsam besser zu machen.
Die Vergütungsregeln für die „Hausarzt+“-Verträge in Baden-Württemberg und im Bund waren bereits Mitte Herbst 2024 ausgelaufen. Die nun vorliegenden Abschlüsse für das Jahr 2026 bringen die notwendigen, angesichts der angespannten Finanzlage aber moderaten Anpassungen. In Baden-Württemberg steigen die Vergütungen ab 2026 um 6,8 Prozent und 2027 um weitere 0,69 Prozent (Planungssicherheit bis Ende 2027). Im Bund verzeichnen wir ab dem zweiten Quartal 2026 ein Plus von 8 Prozent (Laufzeit bis März 2028), und in Bayern liegt die Erhöhung zum 1. Juli bei knapp 9 Prozent, gekoppelt mit angehobenen altersgestaffelten Grundpauschalen. Doch viel entscheidender als die reinen Prozentzahlen ist das „Wie“ der Verteilung.
Ein demografiebedingt rasant steigender Versorgungsbedarf trifft auf begrenzte ärztliche Ressourcen. Die Antwort, die wir in allen Verträgen verankert haben, heißt: Delegation und neu gedachte Praxis-Patienten-Kontakte. Die Aufgaben müssen künftig zwingend auf mehrere Schultern verteilt werden.
Mit diesen Abschlüssen bieten wir den Versicherten moderne, leitliniengerechte Vorsorge. Gleichzeitig stärken wir den Hausarzt massiv in seiner Rolle als zentraler Lotse, der die Diagnostik koordiniert und unnötige Facharztbesuche vermeidet.
Neues Gesetz, neue Spielregeln: Welche Auswirkungen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) auf die HzV hat
Die vertragsärztliche Vergütung steht vor neuen regulatorischen Herausforderungen. Das am 10. Juli vom Bundestag verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV).
Ein zentrales, bislang eher aus dem Klinikbereich bekanntes Instrument wird nun auch in der HzV verankert: der Fixkostendegressionsabschlag. Konkret heißt es im § 73b SGB V nun: „In den Verträgen nach Absatz 4 ist für den Fall, dass ein Hausarzt in einem Kalenderquartal von mehr Teilnehmer:innen in Anspruch genommen wird als im entsprechenden Kalenderquartal des Vorjahres, ein Abschlag auf die Vergütung dieses Hausarztes zu vereinbaren. Der Abschlag ist auf die Vergütung zu erheben, die an den jeweiligen Hausarzt aufgrund der gestiegenen Teilnehmerzahl zu entrichten ist.“
Die Vertragspartner stehen nun vor der Aufgabe, bis zum 31. März 2027 die genaue Höhe sowie das entsprechende Anwendungsverfahren auszuhandeln.
Die gesetzliche Regelung birgt aufgrund ihrer sprachlichen Inkonsistenz jedoch Interpretationsspielraum. Der Text schwankt zwischen der Inanspruchnahme (mehr HzV-Patient:innen suchen die Praxis auf) und einer „gestiegenen Teilnehmer:innenzahl“ (mehr neu eingeschriebene HzV-Patient:innen). Eine präzise vertragliche Definition wird in den kommenden Verhandlungen unerlässlich sein.
Eine weitere maßgebliche Neuerung ist die striktere Unterwerfung der Honorarsteigerungen unter den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Künftige Vergütungsanpassungen in der HzV sind an die Grundlohnrate gebunden. Zusätzlich sieht der Gesetzgeber für die Jahre 2027 bis 2029 einen obligatorischen Abzug von einem Prozentpunkt von dieser Rate vor. Zieht man als Beispiel das Jahr 2026 heran, in dem die Grundlohnrate bei 5,17 Prozent liegt, übersteigt die Steigerung auch nach Abzug dieses Prozentpunktes die reguläre Entwicklung des Orientierungspunktwertes deutlich.
Zuletzt bringt das Gesetz auch im administrativen Hintergrund der Gesamtvergütung Veränderungen mit sich. Die geplante Streichung einzelner Leistungen sowie die großflächige Überführung bisher extrabudgetärer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung machen umfassende rechnerische Anpassungen bei der Bereinigung unumgänglich. Dies wird aber erst nachgelagert stattfinden können, nachdem die Gespräche auf Bundesebene zum genauen Procedere der Überführung abgeschlossen sein werden. Siehe hierzu auch den Artikel „Droht das Ende der extrabudgetären Vergütung?“.
Sie haben Fragen zum Thema Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? Dann schreiben Sie gern an: buys@gwq-serviceplus.de
Bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn es darum geht, Versorgung gemeinsam besser zu machen.