Innovationsfonds


Neue Wege erschließen

Der Gesundheitsfonds stellt jährlich 200 Millionen Euro für die Schaffung neuer Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung zur Verfügung. Der Fonds fördert Projekte, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen oder nach Erkenntnissen suchen, mit denen das bestehende Versorgungangebot verbessert werden kann. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen das große Interesse von Krankenkassen, Leistungserbringern und Forschungseinrichtungen an neuen und besseren Versorgungslösungen: Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtete Innovationsausschuss hat in den ersten beiden Jahren schon mehrere hundert Projektanträge erhalten, bis Mitte 2018 wurden gut 80 Konzepte gefördert. Es handelt sich häufig um Lösungen, die auf bestimmte Versorgungsregionen beschränkt, jedoch immer skalierbar angelegt, d. h. bundesweit implementierbar sind.

Kassen sollten immer dabei sein

Gestellt werden die Förderanträge für neue Versorgungsformen in der Regel von aus mehreren Partnern gebildeten Konsortien, bestehend aus Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen sollten bis auf Ausnahmen immer beteiligt sein. Dadurch wird sichergestellt, dass auch tatsächlich die Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gefördert wird; außerdem werden die Kassen gebraucht, weil sie über die für Evaluationen notwendigen Daten verfügen. Die GWQ tritt bisher als Konsortialpartner für verschiedene Kundenkassen auf; die Option einer Konsortialführung könnte bei einem passenden Projekt gezogen werden.

Der Weg zur Förderung neuer Versorgungsangebote wird für die Kassen durch einige Hürden erschwert. Denn weil es sich um den Einsatz von Versichertengeldern für neuartige Angebote handelt, sind für die Förderung erhebliche administrative und bürokratische Vorgaben zu beachten. Das beginnt bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit potentiellen Konsortialpartnern, führt über die Gewinnung der für eine wissenschaftliche Evaluation notwendigen kritischen Anzahl von Versicherten und reicht bis zur Antragstellung, zu welcher Potenzialanalysen, Berechnungen des Finanzbedarfs, die Vertragsentwicklung, Abstimmung zwischen allen Beteiligten und die Koordination der  Antragsunterlagen gehören.

Mit kleinem Aufwand zu vielen Projekten

Für die meisten Krankenkassen ist das ein neuer und zusätzlicher Aufgabenbereich, für die sie nicht die nötigen Kapazitäten haben, um sich an mehreren Projekten beteiligen zu können. Deshalb ebnet die GWQ ihnen durch das Angebot „Neue Versorgungsformen“ den Weg zur Förderung eigener oder mit regionalen Partnern konzipierter Lösungen. Weil die GWQ immer das Ziel verfolgt, möglichst viele Kassen zu bündeln, um einer Lösung mehr Gewicht zu verleihen, können sich die Kassen an mehr Anträgen beteiligen, als sie in Eigenregie „stemmen“ könnten.

Der GWQ-Service zum Thema Innovationsfonds macht es Kassen leichter, sich als innovative Krankenkassen über den Leistungswettbewerb zu positionieren. Sie können einerseits Versorgungslösungen auf den Weg bringen, die sie als sinnvoll oder notwendig für ihre Region bzw. ihre Versicherten erkannt haben. Sie können sich aber auch an anderen innovativen Projekten beteiligten, ohne selbst Projektverantwortung und den damit verbundenen Aufwand zu tragen. Das stärkt die Kassen im Wettbewerb und hilft zugleich, die qualitative Verbesserung der Versorgung voranzubringen.