Health Care: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Droht das Ende der extrabudgetären Vergütung?
Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet. Da der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, tritt das Gesetz nun offiziell in Kraft. Das erklärte Ziel der Reform: Im ambulanten Bereich sollen bereits im nächsten Jahr rund 2,7 Milliarden Euro eingespart werden – ein Betrag, der bis zum Jahr 2030 auf bis zu 5 Milliarden Euro jährlich ansteigen soll. Erreicht werden soll dieses ambitionierte Sparziel vor allem durch die systematische Streichung extrabudgetärer Zusatzvergütungen. Erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag, welche Leistungen künftig zurück in das Budget fallen, welche Ausnahmen weiterhin gelten und was diese Neuregelung für die Versorgungsverträge der GWQ bedeutet.