Patentarzneimittel


Sparen durch innovative Verträge

Arzneimittelrabattverträge ausschließlich für Generika? Weit gefehlt. Auch für patentgeschützte Originalpräparate können Rabattverträge, sofern sie zielgerichtet eingesetzt werden, eine sinnvolle Möglichkeit bedeuten, Leistungsausgaben zu minimieren oder auch die Risiken kostenintensiver Therapien zu begrenzen. Denn weiterhin sind patentgeschützte Originalpräparate für den Großteil der Arzneimittelausgaben verantwortlich. Auf sie entfallen rund 56 Prozent der gesamten Arzneimittelkosten (nach Apothekenverkaufspreisen), obwohl es sich mittlerweile bei rund sechs von sieben verordneten Arzneimitteln um Generika handelt.