Krankengeld-Wahltarif
Gemäß gesetzlicher Anforderung
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 53 Abs. 6 SGB V verpflichtet, ihren selbständig Versicherten einen Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Demnach haben Selbständige und unständig Beschäftigte nach § 44 Abs. 2 SGB V einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz der GKV zahlen. Zu besonderen Bedingungen gilt dieser Anspruch auch für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK). Aufgrund der Beschränkung der monatlichen Zahlungen auf maximal 70 Prozent des Betrags der Beitragsbemessungsgrenze ist diese Regelung häufig unzureichend. Für Selbständige mit Einkünften, die über der Bemessungsgrenze liegen, entsteht ggf. eine untragbare Lücke.
Mit Hilfe der Wahltarife können Krankenkassen diesen Versichertengruppen zusätzliche Absicherung bieten und deren Interesse an einem Krankenversicherungsschutz aus einer Hand entgegenkommen. Für die einzelne Krankenkasse entsteht nun ein finanzielles Risiko, da sie Ihren Versicherten diesen Tarif mit Kontrahierungszwang anbieten muss und die Tarife nicht entsprechend des individuellen versicherungsmathematischen Risikos gestalten darf.
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Unser Angebot
Gemeinsam mit der SBK hat die GWQ einen Tarif entwickelt, welcher den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das finanzielle Risiko für die einzelne Kasse wird dabei durch die Bildung eines Finanzpools im Sinne einer Risikoteilung abgeschwächt.
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Die Umsetzung
Der Tarif nach § 53 Abs. 6 SGB V bietet Selbstständigen und unständig Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Krankengeldanspruch um bis zu 50 Euro pro Tag aufzustocken. Mitgliedern der KSK steht ein gesonderter Wahltarif offen. Dieser bietet eine Krankengeldzahlung vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit und kann auf bis zu 90 Euro pro Tag angehoben werden.
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Ihr Nutzen
Kunden des Produkts Krankengeld-Wahltarif können so auf einen auf langfristige Tragfähigkeit angelegten Wahltarif zurückgreifen und profitieren überdies von der Umsetzungs- und Managementunterstützung der GWQ. Weitere Leistungen sind die zentralisierte Endabrechnung sowie die Erstellung von Quartalsberichten. Der Krankengeld-Wahltarif ist zudem ein geeignetes Mittel, um der Versichertengruppe der gut verdienenden Selbständigen ein attraktives Angebot der zusätzlichen finanziellen Absicherung zu machen. Damit dokumentiert die Kasse ihr Engagement für diese Zielgruppe und erhöht die Kundenbindung. Zugleich schafft der Finanzpool eine breite Basis, die einen auch für die Kassen sicheren und langfristig kalkulierten Krankengeldtarif garantieren. Durch die begleitenden Dienstleistungen der GWQ wird der Aufwand für das Vertragsmanagement signifikant reduziert.