Hilfsmittelmanagement
Full-Service-Dienstleistung
60.000 Anbieter effizient managen: Die Anforderungen an das Hilfsmittelmanagement steigen weiter. Mehr ältere Versicherte und neue Produkte sorgen für steigenden Hilfsmittelbedarf, neue Technologien erfordern intensiveren Anwendungsservice und auf dem weitgehend unüberschaubaren, stark regionalisierten Markt, konkurrieren heute über 60.000 Leistungserbringer miteinander - und alle haben seit der Neuregelung des § 126 SGB V grundsätzlich den Anspruch, die Versicherten der Krankenkassen zu beliefern.
Damit steigt der Aufwand für die Kassen erheblich. Sie müssen Preise abgleichen, Leistungsumfänge analysieren, Qualifikationen beurteilen und mit vertragslosen Nachzüglern in Einzelfallentscheidungen verhandeln. Dazu kommt die wachsende Bedeutung des Ausgaben- und Fallcontrollings.
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Unser Angebot
Effizienz und Transparenz aus einer Hand
Mit dem Produkt Hilfsmittel stellt die GWQ ihren Kunden eine Full-Service Dienstleistung für das Hilfsmittelmanagement zur Verfügung, das die Hilfsmittelversorgung bei konsequenter Umsetzung der rechtlichen Vorgaben qualitativ und wirtschaftlich optimiert und den Kassen dabei größere Transparenz bei deutlich geringerem organisatorischen Aufwand bietet. Für die Kunden der GWQ bedeutet das:
- Die GWQ übernimmt das komplette Vertragsmanagement bis zum Abschluss rechtskräftiger Verträge.
- Die GWQ kümmert sich um das Beitrittsverfahren der Leistungserbringer und Krankenkassen zu den GWQ-Hilfsmittellieferverträgen.
- Interessierte Kassen können ohne Vorleistungen den bestehenden GWQ-Verträgen beitreten.
- Die GWQ liefert detaillierte, produktgruppenbezogene Controllingberichte zu Ausgaben und Fallzahlen.
- Die GWQ informiert laufend zu Neuerungen und berät individuell zu Verträgen und kassenspezifischen Fragestellungen.
- Die GWQ steht den Krankenkassen mit der Hilfsmittel-Serviceline zu Fragen in der Versorgung mit ihrer Kompetenz zur Verfügung.
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Die Lösung
Bundesweit, einheitlich und einfach umzusetzen
Gemeinsam mit den Hilfsmittelexperten von Krankenkassen hat die GWQ definiert, welche Ansprüche ein effizientes Hilfsmittelmanagement erfüllen muss. Kassen benötigen:
- Verträge, die hohe Qualitätsstandards im ganzen Bundesgebiet garantieren, die in enger Zusammenarbeit mit den Kassen entstehen,
- wirtschaftliche und wenn möglich einheitliche Preise in allen Regionen,
- weitestgehende Entlastung des Vertragsmanagements in den Kassen durch Delegation des Beitrittsverfahrens und der Eignungsprüfung der Leistungserbringer an die GWQ, durch ein systematisches Controlling mit laufendem Reporting an die Kassen, durch bedarfsgerechte Beratungsdienstleistungen rund um die Verträge und durch den jederzeitigen Zugang zu allen Vertragsunterlagen, Hilfsmittelinformationen und anderen Dokumenten und
- Vermeidung von Doppelarbeiten durch Einbeziehung der Abrechnungszentren der Kassen.
Diese Forderungen waren grundlegend für die Entwicklung des GWQ-Produktes Hilfsmittel. -
Ihr Nutzen
Beste Verträge unter allen Bedingungen
Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Leistungserbringer ist die Analyse der Angebote unter den Gesichtspunkten Prozessqualität und Preisbildung eine besondere Herausforderung. Die GWQ übernimmt diese Aufgabe für ihre Kunden und garantiert dabei einheitliche Qualitätsstandards auf höchstem Niveau bei wirtschaftlichen Preisen.
Durch die präferierte Zusammenarbeit mit bundesweit aufgestellten Vertragspartnern werden die hohe Verlässlichkeit und eine standortunabhängig gleichleibende Qualität der Produkte und ergänzenden Dienstleistungen sichergestellt. Die schnelle und kundenorientierte Bereitstellung von Controllingdaten sorgt für laufende Kostentransparenz. GWQ-Kunden wissen jederzeit um die Ausgabenentwicklung und Steuerungsmöglichkeiten, auch ohne sich tiefer in die komplexe Produktwelt und den Markt einarbeiten zu müssen.
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Registrierung für Hilfsmittelanbieter / Leistungserbringer
Die Einsichtnahme in Hilfsmittellieferverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V ist nur über das Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG möglich.
Bitte registrieren Sie sich dafür unter dem folgenden Link und wählen "Einsichtnahme in Hilfsmittellieferverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V" aus:
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