07.01.2021

Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen und GWQ schließen neuen Vertrag zur Versorgung mit Orthopädischen Schuhen


Neuer Vertrag G84 zum GWQ-Rahmenvertrag Hilfsmittel: Orthopädische Schuhe

Zum 1. Januar 2021 haben der Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen, die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Land Brandenburg und die Innung für Orthopädieschuhtechnik Braunschweig/Lüneburg/Stade mit der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ) einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Orthopädischen Schuhen (PG 31) geschlossen.

Nach intensiven, herausfordernden Verhandlungen konnten der Innungsverband NRW – auch im Namen der anderen o.g. Innungen und mandatierenden Leistungserbringerverbände – und die GWQ erneut ein Verhandlungsergebnis erzielen, das den aktuellen Marktentwicklungen Rechnung trägt und die durch die Fortschreibung neu ins Hilfsmittel aufgenommenen Produkte einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen beinhaltet.

Philipp Radtke, Landesinnungsmeister des Innungsverbandes NRW begrüßt die Einigung: „Wir sind froh mit dem Vertrag für die kommenden zwei Jahre verlässliche und faire Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe gewährleisten zu können.“ Dem stimmen auch die RSR Reha-Service-Ring GmbH und die Sanitätshaus Aktuell AG zu, die dem Innungsverband NRW das Verhandlungsmandat erteilt hatten.

„Auch wir freuen uns, dass wir mit dem Innungsverband NRW unsere vertrauensvolle Vertragspartnerschaft weiter ausbauen konnten und mit dem neuen Vertrag eine qualitativ hochwertige Versorgung für die Versicherten unserer Gesellschafterkassen sicherstellen können. Dass wir gemeinsam mit den Innungen einen guten Job gemacht haben, dafür sprechen auch die zahlreichen bundesweiten Beitritte von Leistungserbringern kurz nach Bekanntgabe des Vertrags.“, so Dorothee Bitters, Leiterin Hilfsmittel bei der GWQ.

Der Altvertrag (G51) für die Versorgung in der PG 31 wird durch den neuen Vertrag (G84) abgelöst. Leistungserbringer und Leistungserbringerverbände können dem bundesweit gültigen Vertrag über die GWQ beitreten. Die Einsichtnahme in die Hilfsmittellieferverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V ist über das Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG möglich. Des Weiteren sind an dieser Stelle alle für einen Beitritt benötigten Unterlagen hinterlegt.


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