19.03.2010

GWQ zu patentgeschützten Medikamenten

Faires Rabattsystem für Schritt-Innovationen – Anreiz zur Entwicklung ganz neuer Medikamente

Um die rasante Steigerung der Arzneimittelkosten zu bremsen, sollten für neue Medikamente Höchstpreise festgelegt werden, die ihren tatsächlichen Zusatznutzen widerspiegeln. Auf deren Grundlage sollen die Krankenkassen mit den Herstellern dann individuelle Rabatte verhandeln können. Dieses neuartige Verfahren schlägt Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus AG, anlässlich der morgigen Aufsichtsratssitzung des Unternehmens als Teil eines Gesamtkonzepts für die Arzneimittelpreisregelung vor. Die GWQ ServicePlus AG vertritt Krankenkassen mit insgesamt über 5 Millionen Versicherten unter anderem beim Abschluss von ArzneimittelRabattverträgen.

Die derzeit diskutierte Differenzierung nach großen Innovationen („therapeutische Solisten“ oder „Sprunginnovationen“) und so genannten Schrittinnovationen, die meist auf kleineren Veränderungen eingeführter Wirkstoffe basieren, ist aus Sicht der Arzneimittelexperten der GWQ nicht praktikabel. „Für diese Unterscheidung gibt es  aus pharmakologischer Sicht keine eindeutigen und unstrittigen Kriterien, was zu langfristigen und konfliktreichen Klärungsprozessen führen könnte“, erläutert Dr. Thormählen das Konzept des unter anderem auf Arzneimittelmanagement spezialisierten Dienstleistungsunternehmens.

„Tatsächlich gibt es heute fast nur noch Schrittinnovationen. Es kommt deshalb darauf an, deren Zusatznutzen zu bemessen und ihn entsprechend zu honorieren.“ Bislang werden die Kosten für neue Arzneimittel ohne Kosten-Nutzen-Bewertung von der GKV übernommen, was sie zum größten Kostentreiber macht. Durch das von der GWQ vorgeschlagene Verfahren würden Innovationen mit erkennbarem Nutzen für die Versicherten belohnt und Ausgaben für die so genannten „Scheininnovationen“ mit geringem oder ohne therapeutischen Zusatznutzen verringert bzw. verhindert.

Um eine Preisfindung im Sinne der maximalen Erstattung durch die GKV vor der Markteinführung zu ermöglichen, soll der Gemeinsame Bundesausschuss nach dem GWQ-Konzept für alle Neueinführungen grundsätzlich eine Schnelleinstufung durchführen, der dann eine Kosten-Nutzen-Bewertung folgen kann. Die Schnelleinstufung wäre maßgeblich für Art und Höhe der Preisfestlegung. Die Preise könnten nach Abschluss der Kosten-Nutzen-Bewertung angepasst werden. Sollten die tatsächlichen Preise über den Höchstpreisen liegen, wäre eine Aufzahlung des Versicherten fällig. Diese kann aber auf dem Wege eines Rabattvertrages erlassen werden.

Das GWQ-Konzept setzt damit auf mehr Wettbewerb statt auf staatliche Zwangsregeln und behält dabei auch die berechtigten Interessen der Industrie im Auge. Es bietet den Herstellern zudem Anreize, um die Entwicklung von Arzneien für bislang nicht behandelbare Krankheiten zu intensivieren: Die Kosten für diese unstrittig „konkurrenzlosen“ Produkte sollen ohne Kosten-Nutzen-Bewertung entsprechend den Herstellervorgaben von der GKV erstattet werden. Neue Medikamente, zu denen es schon gute und eingeführte Alternativen gibt, sollten dagegen den bestehenden Festbetragsgruppen zugeordnet werden.

Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungs-unternehmen. Sie versteht sich als Gemeinschaft mittelständischer Krankenkassen, für die sie innovative Lösungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung entwickelt. Die Verträge und Dienstleistungen der GWQ können von allen Krankenkassen als Aktionärs- oder Kundenkasse in Anspruch genommen werden. 


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