30.08.2023

Bundesweiter Vertrag startet: Apothekerverband und Betriebskrankenkassen verbessern die Hilfsmittelversorgung in Apotheken


Gemeinsame Pressemitteilung: Neuer Vertrag zwischen den Betriebskrankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. vereinfacht die Hilfsmittelabgabe in Apotheken und erhöht die Versorgungsqualität für BKK-Versicherte.

Berlin, Hannover, München, 30. August 2023. Der Deutsche Apothekerverband e.V. und die Betriebskrankenkassen haben einen gemeinsamen bundesweiten Vertrag zur Hilfsmittelversorgung geschlossen. Für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen, zahlen die BKK ab dem 1. September 2023 künftig einheitliche Preise. Die Apotheken wiederum sichern im Gegenzug die bundesweit einheitliche Versorgungsqualität.

Durch den neuen Vertrag werden die vielfältigen Einzelverträge auf Landesebene, der Gemeinschaftsunternehmen sowie verschiedene kasseneigene Verträge abgelöst und vereinheitlicht. Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Reduzierung der ca. 150.000[1] Kostenvoranschläge pro Jahr. Für alle Beteiligten – Versicherte, Apotheken und Betriebskrankenkassen – bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung. 

Verbesserte Versorgungsqualität für BKK-Versicherte

Im Fokus der Vertragsverhandlungen stand die Prozessoptimierung zwischen Kassen und Apotheken bei der Hilfsmittelabgabe – mit unmittelbarem Mehrwert für die Patientinnen und Patienten: „Für BKK-Versicherte bedeutet dies, dass sie ab sofort schneller an die von ihnen benötigten Hilfsmittel kommen, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse entfällt. Die Hilfsmittelabgabe kann nun in den meisten Fällen direkt vor Ort und ohne Wartezeiten erfolgen. Das ist eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, erklärt Dr. Gertrud Demmler von der teilnehmenden Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). „Wir freuen uns außerdem, dass die BKK-Versicherten künftig von bundesweit einheitlichen Qualitäts- und Beratungsstandards profitieren. Das ist gelebte Versorgungspartnerschaft.“ so Demmler. 

Apotheken und Betriebskrankenkassen profitieren von Bürokratieabbau und Ressourceneinsparung

Auch die Apotheken und die Betriebskrankenkassen profitieren von dem vereinfachten Verfahren des standardisierten Vertrages. „Die gesparten Zeitkontingente können in die Versichertenberatung investiert werden. Die transparenten Preise schaffen Planungssicherheit für die Apotheken“, erklärt Burkhard Spahn vom BKK Landesverband Mitte. “Außerdem leisten wir einen Beitrag zum Umweltschutz. Von 150.000 Kostenvoranschlägen pro Jahr wurden etwa die Hälfte per Fax versendet“, so Spahn weiter.

Möglich wurde das schlanke, papierlose Vertragsmanagement durch ein neues Online-Portal zum Beitrittsmanagement, das die Vertragspartner GWQ ServicePlus AG und spectrumK GmbH entwickelt haben. Dadurch entfallen sowohl für die Kassen als auch für die Apotheker vielfältige Administrations- und Abwicklungsaufgaben. „Gemeinsam finden wir Lösungen und gestalten diese im Sinne unserer Versicherten“, resümiert der Vorstand des BKK Landesverbandes Mitte.

 

Ansprechpersonen für die Presse

Julia Mederle, 089 62700-363, julia.mederle@sbk.org, SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

Matthias Tietz, 0391 5554-157, matthias.tietz@bkkmitte.de, BKK Landesverband Mitte 

 

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[1] Ermittelt aus den Abrechnungswerten zweier größerer BKK (hochgerechnet auf alle BKK)


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