06.05.2024

Neuer Vertrag für schlauchgebundene Insulinpumpen


Diabetes gehört zu den ausgabenintensivsten Hilfsmittelbereichen. In 2022 lagen allein die Ausgaben der GWQ-Krankenkassen für schlauchgebundene Insulinpumpen bei über 20 Mio. Euro.

Zum 01.07.2024 tritt nun ein neuer GWQ-Vertrag für Hilfsmittel im Bereich der schlauchgebundenen Insulinpumpen in Kraft.

Bereits 43 Krankenkassen mit über 8 Millionen Versicherten sind den bisherigen GWQ-Verträgen im Bereich der Insulinpumpen beigetreten. Für diese Kundenkassen und alle weiteren Interessenten gibt es jetzt ein aktualisiertes Angebot mit geringerem Verwaltungsaufwand.

Zusätzliche Vorteile für Krankenkassen

Mit dem neuen Vertrag schafft die GWQ die vertragliche Grundlage nach § 127 Abs. 1 SGB V im Bereich der Insulinpumpen und erhöht die Hilfsmittel-Positionsnummernabdeckung gemäß BAS.

Der Vertrag berücksichtigt das Inkrafttreten der neuen PG 30 nach der Neustrukturierung im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.

Zudem werden die drei bislang bestehenden Verträge vereinheitlicht und zukünftig in dem neuen Vertrag zusammengefasst. Das ermöglicht schlankere Prozesse und beinhaltet eine erhebliche Reduktion des Verwaltungsaufwandes für beigetretene Krankenkassen.

Informationen zum neuen GWQ-Vertrag für schlauchgebundene Insulinpumpen erhalten Sie von Dorothee Bitters, Team Lead Hilfsmittel: dorothee.bitters@gwq-serviceplus.de


Zur Übersicht