19.09.2017

„Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Alter Wein in neuen Schläuchen oder großer Wurf?“


„Die EU-Datenschutzgrundverordnung – Alter Wein in neuen Schläuchen oder großer Wurf?“

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Deswegen stand das 3. GWQ-Datenschutz-Forum ganz im Zeichen des neuen Rechts. Doch welche Auswirkungen wird das neue Recht auf das System der GKV haben? Worauf sollten Krankenkassen sowie Unternehmen im Gesundheitswesen achten?

Viele spannende Fragen und konkrete Antwortmöglichkeiten diskutierten die Gäste aus Kassen und Unternehmen mit den Referenten.

Herr Rechtsanwalt Andreas Jaspers (Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) vermittelte den Teilnehmern sehr anschaulich die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der EU-DSGVO und gab Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Praxis der GKV. Dies ist auch durchaus empfehlenswert, denn „die Uhr tickt“. D.h., das neue Recht findet ab Mai 2018 Anwendung – es bleibt nur eine kurze Übergangsphase zur effektiven Umsetzung.

Die Digitalisierung bringt – auch für die GKV – viele Chancen mit sich. Doch dürfen Kassen eigentlich mit Sozialdaten Versorgungsanalysen durchführen oder Forschung betreiben und wenn ja, in welchem Rechtsrahmen? Durch dieses durchaus umstrittene Feld mit vielen rechtlichen Fallstricken und Hürden, führte Herr Rechtsanwalt Stephan Krämer, LL.M. (Kanzlei Kinast & Partner, Rechtsanwälte | Externe Datenschutzbeauftragte) und stellte die einschlägigen Tatbestände und Lösungsansätze vor.

Sie sind davon überzeugt, Ihre Daten seien geschützt? Sind Sie sich wirklich sicher? Herr Dipl. Ing. Martin Wundram (Geschäftsführer der DigiTrace GmbH) nahm in seinem Vortrag die Perspektive des „Hackers“ ein und zeigte im Rahmen einer Live-Hacking-Session, wie leicht Einfallstore für Kriminelle zu finden sein können und wie hoch der Stellenwert für IT-Sicherheit – gerade in der GKV-Welt – sein kann.

Herr MinR Bertram Raum, Referatsleiter Sozial- und Gesundheitswesen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, beleuchtete das neue Datenschutzrecht aus Sicht der zuständigen Aufsichtsbehörden und warnte vor einem empfindlichen Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetze.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung bringt für alle – Krankenkassen, Unternehmen und auch Aufsichtsbehörden – viele neue Themen auf die Agenda. Daher ist ein reger und fachübergreifender Austausch untereinander, wie in unserem 3. GWQ-Datenschutz-Forum, sehr zielführend, um die aktuellen Herausforderungen gemeinsam umsetzen zu können. ^

 

 


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