22.10.2018

Bessere Versorgung für Patienten mit CED in Westfalen-Lippe


Neuer Vertrag zwischen der GWQ ServicePlus AG* (GWQ) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) im Benehmen mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V (bng).

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) zusammengefasst. Bei CED-Patienten sieht das Immunsystem Teile des Magen-Darm-Trakts als fremd an und verursacht dort entzündliche Veränderungen. Krampfartige Bauchschmerzen und anhaltende, teils blutige Durchfälle sind dann die häufigsten Symptome. Bundesweit sind etwa 400.000 Menschen an einer CED erkrankt. Die Zahl der Betroffenen nimmt seit Jahren zu. „Für den behandelnden Arzt ist die Betreuung von CED-Patienten besonders herausfordernd und zeitaufwändig“, sagt Dr. Ulrich Tappe vom bng, Regionalgruppe Westfalen-Lippe. „Das Spektrum der Therapiemöglichkeiten vergrößert sich zudem rasant. Vor allem wird die Arzneitherapie immer komplexer und erfordert eine engmaschige Kontrolle durch den Arzt.“ 
 
Vor diesem Hintergrund haben die KVWL und die GWQ im Benehmen mit der bng-Regionalgruppe Westfalen-Lippe einen neuen Strukturvertrag geschlossen. Ziel ist es, die Versorgung der CED-Patienten in Westfalen-Lippe zu verbessern und mehr CED-Betroffenen eine zeitgerechtere Therapie zukommen zu lassen. Der erforderliche Mehraufwand der Behandlung wird dabei honoriert.  
 
„Die Patienten profitieren von einer intensiveren Behandlung in besonders spezialisierten Arztpraxen“, erläutert Dr. Gerhard Nordmann, 1. Vorsitzender der KVWL. Denn nur Gastroenterologen und Internisten mit Genehmigung zur Durchführung von Koloskopien, die den 
Nachweis eines gültigen Zertifikats „CED-Schwerpunktpraxis im bng“ führen oder die Betreuung von mindestens 50 CED-Patienten pro Jahr und Praxis nachweisen und sich regelmäßig fortbilden, dürfen sich an dem „Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von CEDPatienten“ beteiligen. „Diese Spezialisten erhalten dann pro Quartal eine Strukturzulage je CED-Patient“, so Dr. Nordmann. „Darüber hinaus honorieren es die Vertragspartner mit pauschalen Zuschlägen, wenn Medizinische Fachangestellte in den Arztpraxen eine CED-spezifische Zusatzqualifikation erworben haben und verstärkt Aufgaben in der Patientenbetreuung übernehmen“. Diese Zusatzqualifikationen werden durch zertifizierte Kurse z.B. im Rahmen des von der Bundesärztekammer anerkannten Kurses „Versorgungsassistenz CED“ erworben und führen zu einer optimierten Behandlung der CED-Patienten.“ 
 
„Für CED-Patienten der teilnehmenden Krankenkassen ergibt sich aus dem Vertragsabschluss eine bessere Lebensqualität“, betont GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen. Die engmaschige Betreuung der Patienten in ausgewiesenen Spezialpraxen fördere dabei die Compliance der Betroffenen, was gerade bei chronisch Kranken besonders wichtig für den Therapieerfolg sei: „Bei der medikamentösen Neueinstellung von Patienten werden die behandelnden Ärzte zudem prüfen, ob der Einsatz von modernen Biosimilars bzw. Biologika nach den aktuellen Leitlinien sinnvoll ist.“ Andere Krankenkassen lädt er ein, dem Vertrag beizutreten. Geplant ist, den Vertrag zeitnah auf weitere KV-Regionen auszuweiten.


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