04.11.2019

HzV: NRW gibt Millionen für den Telearzt


Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ebnet den Weg für eine rasante Verbreitung des hausärztlich basierten TeleArzt-Konzepts. Ein zwei-Millionen-Euro Programm zur Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich klingt wie maßgeschneidert für den Ausbau des TeleArzt- Angebots und die Ausbildung zusätzlicher „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH), die für den Einsatz des Telearztes erforderlich sind.

Die Förderung durch die Landesregierung ist eine Anerkennung des durch die GWQ von Beginn an unterstützten Versorgungskonzepts - und vor allem ein Erfolg des TeleArzt-„Erfinders“ Dr. Thomas Assmann. Der Hausarzt aus Lindlar hatte das Konzept entwickelt, um die Patienten seiner Landarztpraxis besser versorgen zu können. Durch unermüdlichen Einsatz hat er dafür gesorgt, dass auch Kassen, Kostenträger und die Politik den Einsatz dieses einfachen aber nützlichen telemedizinischen Bausteins unterstützen und Teleärzte und ihre VERAH in den meisten Bundesländern im Einsatz sind.   

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt zwei Millionen Euro für die Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich zur Verfügung. Gefördert wird unter anderem die telemedizinische Infrastruktur mit den erforderlichen Hardwarekomponenten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf zertifizierten Geräten zur Umsetzung von Videokonferenzen, zur Vitaldatenerfassung und zur Übertragung der Daten in die Arztpraxis. Niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren, Praxisnetze und Psychotherapeuten erhalten bis zu 90 % der Anschaffungskosten dieser Geräte aus dem Fördertopf; Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste werden beim Hardwarekauf mit bis zu 60% gefördert.

Zu den vom Ministerium explizit genannten Förderbereichen gehören außerdem Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH), die eine telemedizinisch gestützte Delegation ärztlicher Leistungen oder eine elektronische Visite erst möglich machen. Die hierzu notwendigen Fortbildungen und Seminare werden mit maximal 80% der Gesamtkosten gefördert. Einen dritten Förderbereich bildet die technische Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche) und von Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten.

Das Förderprogramm dürfte einen weiteren Schub für das in die HzV integrierte telemedizinische Versorgungsmodul der GWQ auslösen, das den TeleArzt-Einsatz beinhaltet. Bislang wurde ein breiterer Einsatz des innovativen Versorgungsangebots durch materielle Überlegungen gebremst: Die Kosten erschienen vielen Praxisinhabern angesichts des teleärztlich erreichbaren Patientenpotenzials zu hoch. Um den Nutzen für die Praxis zu erhöhen, wurden zusätzliche Funktionen wie das (nun ebenfalls förderwürdige) TeleKonsil 1 in das Modul eingebaut. Damit werden alle heute bekannten Videolösungen (assistierte Videosprechstunde, Videosprechstunde nach §291 g SGB V, TeleKonsil) ohne Zusatzkosten für die Ärzte auf einer technologischen Plattform abgebildet.

Förderanträge für das neue Programm können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.


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