Wirtschaftlichere Preise für die Krankenkassen und mehr Service mit besserem Qualitätsmanagement für die Versicherten: Mit den seit dem 1. August diesen Jahres geltenden Bedingungen für den Versorgungsbereich „Ableitende Inkontinenzhilfen“ erhöht die GWQ sowohl Wirtschaftlichkeit wie auch Qualität auf diesem Feld. Die neuen Verträge ersetzen die bisherigen Vereinbarungen, die zum 30. Juni 2017 gekündigt wurden.
Die neue Anlage zum GWQ-Rahmenvertrag garantiert den Kundenkassen deutliche Preissenkungen. Die Preise für festbetragsgebundene Hilfsmittel sinken um 10,7 Prozent, die Kosten für nicht-festbetragsgebundene Hilfsmittel um 8 Prozent. Darüber hinaus wurden Qualitätskriterien festgeschrieben, um eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Versorgungsqualität wird regelhaft dokumentiert. Das ist aus GWQ-Sicht notwendig, da ableitende Inkontinenzhilfen die Versicherten beim selbstständigen Hilfsmittelmanagement unterstützen sollen, um so das Therapieziel bestmöglich zu erreichen.
Wichtig ist daher insbesondere die Einbindung der Versicherten, um eine tatsächlich bedarfsgerechte Versorgung zu garantieren. Deshalb findet vor jeder Erstversorgung mindestens ein Beratungsgespräch statt, bei der Versorgung von Kindern sind solche Beratungsgespräche bei jeder erreichten Entwicklungsstufe obligatorisch. Auf Wunsch des Versicherten werden darüber hinaus Jahresgespräche zur Beratung und Kontrolle der Versorgung durchgeführt, und bei schwierigen und komplexen Versorgungsfällen wie z. B. Spina bifida, Querschnittslähmung, Multiple Sklerose etc. sind Hausbesuche vorgeschrieben.
Mit der neuen Anlage „Ableitende Inkontinenzhilfen“ hat die GWQ mit Unterstützung engagierter Kundenkassen eine weitere Anlage erfolgreich in ihre neue Vertragsstruktur überführt und gezeigt, dass sich ein wirtschaftlicher Preis und gute Qualität nicht ausschließen.