02/16 | Bonusprogramme: GWQ evaluiert und berät zur rechtskonformen Weiterentwicklung

Der Wirtschaftlichkeitsnachweis für Bonusprogramme ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Krankenkassen. Das GWQ-Team Analytik & Datenmanagement übernimmt diese in § 65a SGB V geforderte Aufgabe im Auftrag interessierter Kassen und garantiert dabei eine schnelle und zuverlässige Umsetzung. Selbstverständlich kommen die GWQ-Experten dabei auch der Vorgabe des BVA nach, konkrete Vorschläge für eine Anpassung zu liefern, falls die Wirtschaftlichkeit eines Programms nicht gesichert sein sollte.

Grundlagen des Dienstleistungsangebots sind neben praktischer Erfahrung und dem wissenschaftlichen Know-How der GWQ-Analytiker die umfangreichen Datenbestände des GWQ-Datawarehouse. Reibungslose Abstimmungsprozesse und eine für Sie aufwandsreduzierte wie verlässliche Bewertung der Programme stellen wir sicher. Optional führen wir für Sie auch eine detaillierte Analyse einzelner Komponenten der Bonusprogramme durch oder entwickeln Vorschläge zur Produktoptimierung, damit die Wirtschaftlichkeit des Programms dauerhaft gesichert werden kann.


Zur Übersicht

Ausgabe 01/2024 | Jubiläum: 5 Jahre Hausarzt+ in Baden-Württemberg

Details

Ausgabe 01/2024 | Neues Healthcare-Angebot: peers. Online-Gruppentherapie bietet Unterstützung bei psychischen Herausforderungen

Details

Ausgabe 01/2024 | Risikofaktor Bewegungsmangel: KI-gestützte Trainings-App unterstützt gesunde Bewegung im Alltag

Details

Ausgabe 01/2024 | Studie: Wirksamkeit der 7Mind-App belegt

Details

Ausgabe 01/2024 | hello Hilfsmittel: Neue Features und Filterfunktionen bringen Mehrwerte für Versicherte

Details

Ausgabe 01/2024 | Hilfsmittel: Onlinebeitrittsmanager (OBM) wird weiter optimiert

Details

Ausgabe 01/2024 | stay@home-treat@home: Innovationskraft erneut bestägigt

Details

Ausgabe 01/2024 | Hilfsmittelversorgung: Interview mit Frank Altmeyer, Gründer von SmartHomecare

Details

Ausgabe 01/2024 | Endspurt: Die letzten Meter zur Umsetzung des Kombinationsabschlags gemäß § 130e SGB V

Details

Zur Übersicht