04/19 | Finanzspritze für neue Teleärzte: NRW fördert Anschaffungskosten der Hardware


Zu der verbesserten Vergütung kommt nun eine Investitionsförderung: Es wird für Hausärzte in Nordrhein-Westfalen immer attraktiver, als HzV-Anbieter, Patienten auch durch telemedizinische Leistungen zu versorgen. Ein Förderprogramm des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unterstützt nicht zuletzt HzV-Ärzte mit bis zu 90 Prozent der Kosten, wenn sie sich Geräte für Videokonferenzen, zur Vitaldatenerfassung oder zur Übertragung von Patientendaten anschaffen. Auch die Fortbildungen zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) werden dank des mit insgesamt zwei Millionen Euro ausgestatteten Förderprogramms entschieden günstiger. Die Kosten der für diese Zusatzqualifikation notwendigen Fortbildungen und Seminare fördert das MAGS mit bis zu 80 Prozent. Damit werden fast fünf Jahre nach dem Start des TeleArzt-Pilotprojektes in Lindlar zwei Hürden angegangen, die eine Ausweitung des telemedizinischen Versorgungsmoduls der GWQ-HzV gebremst hatten. Ein Erfolg, der vor allem dem Hausarzt Dr. Thomas Assmann als Entwickler und unermüdlichem Werber des Konzepts zu verdanken ist.

Bisher scheuten zahlreiche Ärzte die Anschaffungskosten für telemedizinische Hardware. Sie konnten nicht belastbar kalkulieren, ob und wann sich diese Ausgaben durch entsprechende Einsatz- und Patientenzahlen rechnen würden. Außerdem war die Delegation von Hausbesuchen an die VERAH® nicht nur medizinisch neu und ungewöhnlich, sie musste auch wirtschaftlich betrachtet werden. Denn die besonders qualifizierten Assistentinnen mussten einerseits kostenpflichtig fortgebildet und für diese Fortbildungen freigestellt werden, andererseits sind mit der neuen Verantwortung auch andere Vergütungen verbunden.

Wie im Artikel Fünf Jahre HzV in NRW: Akzeptiert und erfolgreich durch eine dynamische Weiterentwicklung bereits näher beschrieben, hatte die GWQ auf den letzten Punkt schon zuvor mit einer Erhöhung der VERAH®-Pauschale reagiert. Dank des neuen Förderprogramms sinkt nun auch das „Investitionsrisiko“ der Hausärzte. Die Sinnhaftigkeit des Konzepts haben die in der HzV engagierten Ärzte ohnehin nicht in Frage gestellt. Schließlich erhöhen teleärztliche Leistungen die Kapazität der Praxen, ohne die z. B. bewegungseingeschränkte Patienten auf persönliche Besuche verzichten müssten. Diese Besuche übernimmt nun die VERAH®, die bei Bedarf den Arzt per Video zuschalten kann.

Anträge für das neue Programm können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden. Gefördert werden soll in erster Linie der Ausbau der telemedizinischen Infrastruktur im ambulanten Bereich, weil Hausarztpraxen in der Regel noch nicht über die technische Infrastruktur verfügen, die z. B. für Telekonsile (Arzt-Arzt-Gespräche) oder Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten erforderlich ist. Niedergelassene Ärzte, medizinische Versorgungszentren, Praxisnetze und Psychotherapeuten erhalten deshalb bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten für solche Geräte aus dem Fördertopf; Pflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste werden mit maximal 60 Prozent der Gesamtkosten gefördert.


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