Das Schiedsverfahren in der PG 31 Schuhe zwischen der GWQ ServicePlus AG und der AG Vertrag wurde durch einen Vergleich beendet. In der AG Vertrag haben sich die Landesinnung Bayern für Orthopädie-Schuhtechnik, der Landesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Niedersachsen und Bremen, die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik sowie die Landesinnung Baden-Württemberg für Orthopädie-Schuhtechnik und die Egroh-Service GmbH zusammengeschlossen.
Das Ergebnis
Der vereinbarte Vertrag wird zum 01. April 2022 in Kraft treten, basiert auf der neuen Fortschreibung und sieht eine Preiserhöhung in drei Preisstaffeln ab 01. April 2022, 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024 vor.
Die Vertragspreise sollen zukünftig auf jährlicher Basis überprüft werden. Dazu werden Informationen über neu abgeschlossene Verträge in der GKV ebenso herangezogen wie die Entwicklungen bei Lohn- und Materialkosten oder regulatorische Anforderungen. Niederschwellige Anpassungen sind damit möglich. Die Vereinbarung beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht, sollte die Vertragspreisliste deutlich von den zu diesem Zeitpunkt gültigen Verträgen zur PG 31 Schuhe im GKV-Markt abweichen. Die GWQ wird dann auf den durchschnittlichen Marktpreis referenzieren.
Beitrittsmöglichkeiten
Leistungserbringer und Leistungserbringerverbände können dem bundesweit gültigen Vertrag über die GWQ oder einem der o. g. Leistungserbringerverbände beitreten, sofern nicht bereits ein Vertragsverhältnis in der PG 31 mit der GWQ oder einer am Vertrag teilnehmenden Krankenkassen besteht.
Die Einsichtnahme in die Hilfsmittellieferverträge nach § 127 Abs. 1 SGB V ist über das Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG möglich. Dort sind auch alle für einen Beitritt benötigten Unterlagen hinterlegt.