Ausgabe 06/2023 | HzV: Fünf Jahre Hausarzt+ in Baden-Württemberg


Seit dem Start des Hausarzt+ Programms im Januar 2019 wächst die Zahl der Teilnehmenden ständig an. Inzwischen sind über 91.000 Teilnehmer:innen eingetragen und knapp 2.300 Ärzt:innen angeschlossen.

Auch inhaltlich entwickelt sich das Programm ständig weiter. Nachdem zuletzt im Oktober 2023 das kardiale Vorsorgemodul mittels KI-unterstützter 3D-Vektorkardiographie gestartet ist, werden zum Jahresbeginn 2024 zwei weitere wichtige Leistungen in den Vertrag integriert. Dabei handelt es sich um die Leistungen zur klimaresilienten Versorgung sowie um einen Zuschlag für akademische nicht-ärztliche Heilberufe, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

Klimaresiliente Versorgung

Ziel der klimaresilienten Versorgungsleistung ist die Verbesserung der Information von Patient:innen über den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und individuellen gesundheitlichen Auswirkungen. Zudem soll die Motivation zu mehr Klima- und Gesundheitsschutz gestärkt werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere chronisch erkrankte Patient:innen mit erhöhter Klimavulnerabilität. Die Patient:innen können im Rahmen der üblichen Patient:innenkonsulatation über klima-assoziierte Themen informiert werden.

Für die klimaresiliente Versorgungsleistung können sich Praxen durch den Besuch einer Fortbildung mit Schwerpunkt „Klima und Gesundheit“ durch den oder die Hausärzt:in und eines Praxisteammitglieds je Praxis (mind. 19 Stunden Wochenarbeitszeit) qualifizieren.

Nach Meldung der Schulungsqualifikation kann die Leistung ab 01.01.2024 mit einem Zuschlag von 8 Euro pro Kalenderjahr auf die Chronikerpauschale abgerechnet werden.

Zuschlag akademische nicht-ärztliche Heilberufe

Um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung sicherzustellen, ist eine gezielte Delegation bestimmter Tätigkeiten an nicht-ärztliches Fachpersonal sinnvoll und notwendig.

Durch die Einbindung akademischer, nicht-ärztlicher Heilberufe wird zudem eine ganzheitliche und koordinierte Betreuung für Patient:innen gefördert.

Je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden von Angestellten im Bereich des nicht-ärztlichen Fachpersonals kann ab 01.01.2024 pro Versichertenteilnahmejahr ein Zuschlag zwischen 5 und 10 Euro abgerechnet werden.

Der Zuschlag für eine volle Stelle (ab 38 Stunden pro Woche) beträgt 10,00 Euro. Bei einer Dreiviertelstelle (ab 28,5 Stunden pro Woche) können 7,50 Euro und bei einer halben Stelle (19 Stunden pro Woche) 5,00 Euro abgerechnet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Anita Nuding, Team Lead HzV: anita.nuding@gwq-serviceplus.de


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