Seit dem 1. Juli 2018 können die GWQ-Kundenkassen ihre Versicherten nach einem bundesweit einheitlichen Vertrag mit Atmungsgeräten versorgen. Sowohl die Versorgung mit CPAP- (continuous positive airway pressure) wie mit Bilevel-Geräten läuft ab der zweiten Jahreshälfte auf Grundlage eines auf § 127 Abs. 2 SGB V basierenden Vertrags.
Somit gilt der GWQ-Vertrag ab sofort auch für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die neue Vertragsgrundlage ist mit keinen Änderungen bei Preisniveau oder Qualitätsstandards verbunden.