Die Versorgung von Versicherten mit Dekubitus wird durch neue Anlagen (A75) im Sinne von Patienten und Krankenkassen neu geregelt. Zur Qualitätssicherung enthält der neue Vertrag mit der Carenetic GmbH erstmalig detaillierte Anforderungen zu den vom Hilfsmittelanbieter zu erbringenden Beratungsinhalten, zur Versorgungsdokumentation sowie zur Produktauswahl. Die Vereinbarung deckt die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten mit allen für die Dekubitus-Versorgung erforderlichen Hilfsmitteln ab; auch alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen sind in dem Vertrag geregelt. Eine positive Neuerung gibt es bei der Vergütung: Leistungen werden erstmals durch eine Versorgungspauschale mit unbegrenzter Laufzeit abgedeckt. Dabei wurde das Preisniveau in den mengen- und umsatzstarken Bereichen beibehalten. Der neue Vertrag ist mit Wirkung zum 01.02.2020 in Kraft getreten.
01/2020 | Dekubitus: Versorgungspauschalen nun mit unbegrenzter Laufzeit
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